Drucksache - DS/0815/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die in seiner Straßenbaulast befindlichen Bushaltestellen im Rahmen der Überwachung des baulichen Zustands öffentlicher Straßen auf Barrierefreiheit zu prüfen und über die Ergebnisse der Prüfung die Mitglieder des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion mindestens einmal im Jahr zu unterrichten.
Es wird zudem ersucht, zusammen mit dem Aufgabenträger die gesetzliche Vorgabe, sämtliche in seiner Straßenbaulast befindlichen Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, möglichst bis zum 01. Januar 2022 zu erfüllen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Von den 387 Bus-Haltestellen in Lichtenberg gesamt, sind 34 Haltestellen mit Kasseler Bord ausgestattet (davon 2 als Kap).
Die Verwaltungsvorschrift zur Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins beinhaltet nicht die Prüfung auf Barrierefreiheit. Diese zusätzliche Aufgabe muss somit in den Arbeitsprozess des ingenieurtechnischen Personals integriert werden. Da derzeit die Personalsituation im SGA äußerst angespannt ist, können lediglich - und zunächst prioritär - nur noch Pflichtaufgaben der Straßenunterhaltung zur Beseitigung von Verkehrsgefahren zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen erfüllt und die gesetzlich geregelte fristgerechte Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen erledigt werden. Im Übrigen sollte eine Bewertung von Barrierefreiheit erst dann erfolgen, wenn die sich derzeit in der Überarbeitung befindliche Ausführungsvorschrift für Geh- und Radwege in der Neufassung allgemeinverbindlich eingeführt wurde, um den tatsächlich aktuellen Stand abzubilden und doppelten Prüfaufwand zu vermeiden. Gern kann das SGA einmal pro Jahr über aktuelle Ergebnisse informieren. Diesbezüglich bitten wir um Angabe eines jährlichen Termins, bis zu dem diese Information erfolgen soll. Das SGA wird versuchen, das gesetzte Ziel zu erreichen. Voraussetzung dafür ist aber eine entsprechende zusätzliche Mittel- und Personalaufstockung für die Planung und Ausführung dieser zusätzlichen Aufgaben.
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