Drucksache - DS/0790/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Das Bezirksamt wird ersucht, das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Während der Sanierungsphase des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2014 bis 2017 konnte insbesondere aus finanziellen Gründen keine vollumfassende Barrierefreiheit in den beiden Schulgebäuden hergestellt werden. Aufgrund der akuten Dringlichkeit der Sanierung der völlig maroden und verschlissenen Schulgebäude wurde die Sanierung mit besonderer Eilbedürftigkeit aus der pauschalen Zuweisung der Investitionsplanung finanziert. Pro Schulgebäude standen hierfür rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ein erheblicher Eigenanteil stammte aus den Bauunterhaltungsmitteln des Schulamtes. Zwar konnten beide Schulgebäude vollumfassend grundhaft saniert werden, größere Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit (Personenaufzüge, automatisierte Türen, Verbreiterung aller Türzargen etc.) waren aus den verfügbaren Mitteln dennoch nicht möglich. Die Sanierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und obliegen teilweise noch Gewährleistungsfristen.
Die Barrierefreiheit ist weiter Bestandteil der Entwicklung des Schulstandortes. Sofern sich im Rahmen von Schulbaubudgets eine Mittelverfügbarkeit ergibt, ist in den nächsten Jahren der Anbau von Personenaufzügen beabsichtigt. Eine identische Maßnahme wurde bereits am vorher sanierten Doppelschulstandort Dolgenseestraße 60 umgesetzt bzw. befindet sich derzeit in der Umsetzung.
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