Drucksache - DS/0776/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE vom 03.08.2017 mit Deckblatt vom 18.08.2017 für das Grundstück Genslerstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung. Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE in Kenntnis zu setzen. Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 zur Drucksache Nr. DS/0545/VIII den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-114 VE vom 08.03.2017 mit Deckblatt vom 18.08.2017 für das Grundstück Genslerstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE für das Grundstück Genslerstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Festsetzung einer Wohnnutzung
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