Drucksache - DS/0685/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan für Coppi-Gewerbepark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht,

 

für das Vorhaben Coppi-Gewerbepark im Stadtteil Frankfurter Allee Süd einen Bebauungsplan vorzusehen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen nachkommen. Am 10.07.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 11-163 „Gewerbepark Buchberger Straße“ im Bezirksamt beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Buchberger Straße, Coppistraße, Albert-Hößler-Straße, Harnackstraße und Albert-Hößler-Straße sowie für die Frankfurter Allee zwischen Albert-Hößler-Straße und Buchberger Straße, für die Albert-Hößler-Straße zwischen Coppistraße und Harnack-straße und für die Harnackstraße zwischen Albert-Hößler-Straße und Frankfurter Allee. Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans sind die Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, die Gliederung des Gewerbegebiets nach städtebaulichen Gesichtspunkten, die Sicherung von Verkehrsflächen sowie die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 25.03.2019 bis einschließlich 25.04.2019 statt. Derzeit wird die Trägerbeteiligung vorbereitet. Im Rahmen der Planerstellung sind vielfältige Gutachten, v.a. hinsichtlich der Verkehrsführung und Verkehrsbelastung notwendig, die zum Teil überörtliche Interessen berücksichtigen müssen.

 

Beispielsweise hat SenUVK Anregungen zur Straßenneugestaltung und -erweiterung der Buchberger Straße und zur Dimensionierung unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes, den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs und Regenentwässerung gegeben:

Es ist absehbar, dass der Straßenraum der Buchberger Straße im Bestand und auch in der hier gegenständlichen Planung neugestaltet und erweitert werden muss.

Hierbei ist maßgebend, dass durch die bereits erfolgte Verkehrsberuhigung des Wohngebietes, insbesondere der Schulze-Boysen-Straße, die Verkehrsbelastung auf der Buchberger Straße entsprechend gestiegen ist. Mit der geplanten Gewerbeansiedlung werden die Verkehrsbelastung und auch der Parkdruck weiter ansteigen. Der künftige Querschnitt muss nach den Maßgaben des Mobilitätsgesetzes und den Anforderungen, die sich durch den Wirtschaftsverkehr ergeben, entsprechend ausgestaltet werden. Hierbei ist die für die Regenentwässerung durch die Wasserbehörde formulierten Anforderungen in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben zu prüfen und für eine Umgestaltung die nötigen Schlussfolgerungen in die weitere Planung und der Flächenausweisungen einzubeziehen.

Eine vertiefte verkehrstechnische Betrachtung muss in einer verkehrlichen Untersuchung erfolgen, deren Ergebnisse ins weitere Verfahren einfließen müssen.

 

Für das Gebiet des Bebauungsplanes 11-163 wurde eine verkehrliche Untersuchung im Gesamtzusammenhang mit weiteren Gewerbeentwicklungen im Oktober 2019 beauftragt. Im Rahmen der erschließungs- und verkehrstechnischen Untersuchung Frankfurter Allee Süd mit Teilgutachten A, B, C wird anhand von Straßenquerschnitten u.a. geprüft, inwieweit die öffentlichen Straßenverkehrsflächen zur Abwicklung des Verkehrs hinreichend dimensioniert sind und u.a. den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs und der Regenentwässerung genügen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-163 wird zudem ein Grundstücks- / plangebietsbezogenes Erschließungskonzept erarbeitet.

 

Weitere Gutachten zum Schallschutz, Boden- und Grundwasser, Artenschutz, und Regenwasserbewirtschaftung sind in Bearbeitung.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die weitere Planung ein.

 
 

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