Drucksache - DS/0614/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
bei der Aufstellung der städtebaulichen Rahmenplanung für die Grundstücke Rhinstraße 137/137A/139 und dem Verflechtungsbereich die Eignung des Standortes oder von Teilen des Standortes als Wohnungsbaustandort und als Mischgebiet zu prüfen und der Bezirksverordnetenversammlung die Gründe für eine Eignung bzw. Nichteignung ausführlich darzulegen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die städtebauliche Rahmenplanung ist ein externes Gutachten, in dem untersucht wird, welche Entwicklungsmöglichkeiten sich für die genannten Grundstücke ergeben. Darin werden Möglichkeiten und Empfehlung für die Entwicklung des Standortes bezüglich der Nutzungenspektren sowie der Infrastruktur definiert und dargestellt.
Gemäß der Aufgabenstellung ist eine ergebnisoffene Erarbeitung der Rahmenplanung von Beginn an vorgesehen, daher sollen neben den Möglichkeiten zur Ertüchtigung des Gewerbestandortes ebenfalls potentielle Wohnbaustandorte bzw. Mischgebiete innerhalb des Untersuchungsbereiches geprüft werden.
Die Gründe für die Eignung oder Nichteignung der Grundstücke oder Teile der Grundstücke werden demnach im Detail dem Ergebnis der Rahmenplanung zu entnehmen sein. Die Berichterstattung erfolgt über die zugehörigen Drucksachen 0284/VIII und 0285/VIII.
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