Drucksache - DS/0574/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat die Gründung eines Frauenbeirates beschlossen. Der Frauenbeirat ist eine Interessenvertretung der im Bezirk lebenden und arbeitenden oder mit dem Bezirk verbundener Frauen. Er ist zugleich ein das Bezirksamt beratendes Gremium für Gleichstellung und Geschlechterdemokratie. Der Beirat erarbeitet zu Themen, die Frauen und gleichstellungsrelevante Aspekte betreffen und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen an das Bezirksamt.
Der Beirat setzt sich aus maximal 20 stimmenberechtigten Mitgliedern zusammen, die unterschiedliche Lebenslagen und Interessen von Frauen im Bezirk repräsentieren. (Auswahlkriterien s. Anlage)
Die Geschäftsstelle des Beirates liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten. Über die Auswahl der Bewerberinnen entscheidet eine Jury unter dem Vorsitz des Bezirksbürgermeisters, bestehend aus den beiden Bezirksstadträtinnen, der Vorsitzenden des Gleichstellungsauschusses und der Gleichstellungsbeauftragten.
Kriterien der Auswahl der Bewerberinnen
Der Beirat setzt sich aus Bürgerinnen, Vertreterinnen von Verbänden, Vereinen, Projekten sowie aus nicht stimmenberechtigten Mitgliedern der in der BVV vertretenen Parteien des Bezirksamtes Lichtenberg zusammen.
Kriterien der Auswahl – die Frauen sind:
- Bürgerinnen des Stadtbezirkes Lichtenberg - oder/und beruflich in Lichtenberg verortet -oder/und durch gesellschaftliches, frauenpolitisches Engagement mit dem Bezirk verbunden.
- Die Bewerberinnen sollten vielfältige gleichstellungsrelevante sowie wie spezifische Kenntnisse mitbringen.
- Eine gleichmäßige sozialräumliche Verteilung sollte bei der Auswahl berücksichtigt werden.
- Die Vielfalt der Bedarfslagen zum Thema Gleichstellung erfordert es außerdem, dass Fachfrauen im Beirat tätig werden und/oder Frauen, die selbst bestimmte Zielgruppen vertreten. Deshalb sollte mindestens eine berufene Frau im Frauenbeirat aktiv werden:
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