Drucksache - DS/0547/VIII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Grundstück Treffurter Straße 36/Witzenhauser Straße 28 (teilweise) und das südlich angrenzende Gelände bis zur Landsberger Allee (Kleingartenanlage „Sonnenblume“) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-133 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: - bestandsorientierte Sicherung der Kleingartenanlage Sonnenblume. - Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.
Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-133 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen sowie die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-133 für das Grundstück Treffurter Straße 36/Witzenhauser Straße 28 (teilweise) und das südlich angrenzende Gelände bis zur Landsberger Allee (Kleingartenanlage „Sonnenblume“) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB |
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