Drucksache - DS/0540/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.11.2017 wurde der beigefügte Entwurf einer Zielvereinbarung inkl. 2 Anlagen übermittelt. Der Text der Zielvereinbarung wurde in der AG Ressourcensteuerung erarbeitet und ist durch den Bezirk inhaltlich und formal nicht verhandelbar.
Die Zielvereinbarung regelt die gegenseitigen Pflichten von SenFin (Finanzierung) und Bezirk (Verwendung der Mittel) und gilt vorerst für das Jahr 2018. Die Zielvereinbarung soll auf Basis weiterer Entscheidungen der AG Ressourcensteuerung für die Folgejahre fortgeschrieben werden.
Auch der zugrunde liegende Personalleitwert (Anlage 3) ist Ergebnis der Beratungen in der AG Ressourcensteuerung.
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 19.12.2017 beschlossen, die Zielvereinbarung abzuschließen und den Personalleitwert zur Kenntnis zu nehmen, da sie lediglich nachträglich den formalen Rahmen für die während der Haushaltsplanaufstellung 2018/19 bereits bekannten Aufstellungsbedingungen setzen. Die in der Zielvereinbarung für den Bezirk formulierten Pflichten sind durch die Umsetzung des Haushalts- und Stellenplans 2018/19 erfüllbar. Die der Zielvereinbarung beigefügte Liste (Anlage 1) entspricht den Entscheidungen zur Stellenplanaufstellung 2018/19.
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