Drucksache - DS/0539/VIII  

 
 
Betreff: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima-schutz (SenUVK) zum Vollzug der bezirklichen Verpflichtungen aus dem Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) und der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms auf Bezirksebene 2018 – 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bekennt sich durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit SenUVK zu den Klimaschutzzielen des Landes Berlin und erklärt sich bereit, das Land Berlin im Rahmen seiner Möglichkeiten bei deren Erreichung zu unterstützen. Das Bezirksamt beauftragt BzBm, in Abstimmung mit den BA Mitgliedern, einen entsprechenden Entwurf mit der Senatsverwaltung zu verhandeln und dem Bezirksamt zur Zustimmung vorzulegen.


Das Bezirksamt beschließt, zur strukturierten Umsetzung und besseren Außendarstellung seiner Klimaschutzaktivitäten am european energy award (eea) teilzunehmen.
 

 

Begründung

 

Berlin hat beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu sein. Basis hierfür ist eine Machbarkeitsstudie und das daraus abgeleitete Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept (BEK), welches am 20. Juni 2017 im Berliner Senat beschlossen wurde. Das BEK 2030 liegt derzeit dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vor. Dieses Programm, das zwischen 2017 und 2021 umgesetzt werden soll, umfasst in 5 Handlungsfeldern zahlreiche Maßnahmen, die z.T. nur im Verantwortungsbereich der Bezirke oder mit deren Beteiligung umgesetzt werden können. Zahlreiche Maßnahmen des BEK entsprechen dem vorliegenden Maßnahmenkatalog des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahre 2010.

 

Grundlage für die Umsetzungsverpflichtung der Bezirke ist das am 17.3.2016 durch das Abgeordnetenaus beschlossene Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) (GVBl. vom 5.4.2016, 72. Jahrgang, Nr. 9, Seite 122). Das Gesetz ist am 6.4.2016 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden verbindliche Klimaschutzziele sowie Instrumente zu deren Erreichung für das Land Berlin festgelegt und den Bezirken, insbesondere in den § 7 „Maßnahmenplan CO2 – neutrale Verwaltung“, § 9 „Klimaschutz in den Bezirken“ und § 16 „Nutzung von erneuerbaren Energien“ unter Beachtung der Zielsetzung des Gesetzes neue Pflichten auferlegt.

 

Mit Schreiben vom 17.7.2017 hat Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz, Steffen Tidow, den Bezirksbürgermeistern den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bezirken sowie die Teilnahme am european energy award (eea) angeboten. Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung werden nachfolgende Ziele verfolgt:

 

-          Umsetzung des BEK 2030 und Konkretisierung von Maßnahmen auf bezirklicher Ebene für den Zeitraum 2018 – 2021

-          Erfüllung der Bezirksverpflichtungen aus dem EWG Bln

-          Nutzung der für die Umsetzung bereitgestellten umfassenden Fördermittelkulisse

-          Erarbeitung einer aktuellen Energie- und CO2-Bilanz durch Senatsverwaltung mit berlinweiten einheitlichen Standards für die Aufstellung sowie die Berechnung von Minderungspotentialen

-          Umsetzung der Maßnahmen aus dem bezirklichen Klimaschutzkonzept (2010), Mobilitätskonzept für den Bezirk (2015) und Mobilitätskonzept für die Verwaltung (2016).

 

Aus dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung ergibt sich für den Bezirk ein Mehrwert.

 

Der european energy award (eea) ist ein Managementsystem, das Kommunen unterstützt, Klimaschutz- und Energiepolitik durch entsprechende Konzepte und Maßnahmen systematisch und effektiv interdisziplinär umzusetzen. Mit dem eea wird im Bezirk ein Prozess eingeführt, der dafür sorgt, Klimaschutzmaßnahmen strukturiert, effizient und transparent zu realisieren. Dabei unterstützt wird der Prozess durch eine erfahrene eea-Beraterin oder einen eea-Berater. Nach vier Jahren erfolgt eine Auditierung und öffentliche Auszeichnung. Dies macht die Erfolge des Bezirks nach außen sichtbar.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen