Drucksache - DS/0535/VIII  

 
 
Betreff: Bezirkliche Werbung, Beratung und Koordinierung zur Gründung betrieblicher Kindergärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, auf bezirklicher Ebene eine Beratungsmöglichkeit für Lichtenberger Betriebe bzw. auch Betriebsräte zu schaffen, die sich für die Gründung von bzw. Beteiligung an betrieblichen Kindergärten interessieren.
  2. Darüber hinaus sollte das Bezirksamt, dass allgemein mit seiner Familienfreundlichkeit wirbt, für das gesellschaftlich erwünschte Ziel einer Erhöhung der Zahl von betrieblichen Kindergartenplätzen über seine Institutionen dafür auch aktiv Werbung betreiben.
  3. Für klein- und mittelständische Betriebe, die sich nur für eine Beteiligung an einem betrieblichen Kindergarten interessieren, sollte bezirklich dann auch eine überbetriebliche Koordinierung räumlich benachbarter Interessenten und Hilfestellung hinsichtlich der Frage nach möglichen kommunalen Immobilien oder betrieblichen Kooperationen mit bestehenden Trägern erfolgen.

 

Begründung: 

 

Betriebliche Kindergärten ermöglichen eine effektivere Verknüpfung von Arbeit und Familie als herkömmliche Kindergärten. Den Betrieben geben sie darüber hinaus die Möglichkeit, mit diesem besonderen Standortvorteil um neue Mitarbeiter zu werben.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb auch die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen für 2 Jahre mit 400 € Fördergeld pro Platz. Hierfür gibt es zwar eine kostenlose telefonische Hotline, die über das Förderprogramm informiert, aber auf der Ebene des Senates und der Bezirke werden interessierte Betriebe noch weitgehend allein gelassen. Hier ist deshalb eine bezirkliche Eigeninitiative erforderlich.

 

 

 
 

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