Drucksache - DS/0491/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die Entscheidung zur Koordination der Maßnahmen des Prozesses gemäß Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/0045/VIII) ist der sogenannten Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke zu entziehen. 2. Für diese Aufgabe ist eine unabhängige neutrale Institution vom Bezirksamt auszuwählen. 3. Bis zur endgültigen Entscheidung einer übergeordneten Bezirksaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres) ist diese Vorlage zurückzuziehen und weitere Aktivitäten diesbezüglich einzustellen. 4. Ein eventuell einzuberufender „Runder Tisch“ ist paritätisch einzurichten.
Begründung: Gemäß DS/0045/VIII Politische Bildungsarbeit stärken hat das Bezirksamt am 16.11.2017 der BVV eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darin wurde die Bildung eines „Runden Tisches politische Bildung Lichtenberg“ beantragt, der positiv beschieden wurde. Beauftragt zur Koordination aller Maßnahmen wurde die sogenannte Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke. Das Team Licht-Blicke lässt auf seiner Internetseite http://www.licht-blicke.org/ deutlich erkennen, welcher politischen Couleur es angehört. Demokratische Grundregeln wurden durch das Bezirksamt verletzt. „Dabei verfolgt sie das Ziel, extrem rechten und rassistischen Erscheinungsformen entgegen zu treten:“ Der politische Ansatz ist nicht neutral, sondern zielt ausschließlich auf das sogenannte rechte Spektrum ab. Der Ansatz der Antidiskriminierung als Schwerpunktaufgabe wird hingegen konterkariert mit dem sogenannten Lichtenberger Register. Hier werden u. a. „Vorfälle“ aufgezeigt wie z. B. die Veranstaltungen der demokratisch gewählten Vertreter der Alternative für Deutschland. Ein Auszug aus dem sogenannten Lichtenberger Register verdeutlicht das: „Insgesamt 29 Vorfälle im Zusammenhang mit der AfD wurden 2016 in Lichtenberg gezählt. Dazu zählen die 12 Stammtische der Partei und 10 Stände im Zuge des Wahlkampfs. Darüber hinaus fanden zwei Veranstaltungen im Bezirk statt - darunter der Landesparteitag -, eine Bedrohung (von Pressefotografen auf Facebook) und ein Angriff am Rande eines Wahlstandes.“ (Quelle: Lichtenberger Register, Stand März 2017). Demokratische Grundregeln wurden durch das Bezirksamt verletzt. Entscheidend ist hier, dass die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes angezweifelt wird.
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