Drucksache - DS/0332/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den anstehenden Haushalts-Planungen für 2018/19 dafür einsetzen, dass die bisher mit jährlichen Zuführungen von 50 T€ aufgebaute „Rücklage für pauschale Investitionen“ (Stand per 31.12.2015 = 370.000 €) mit einem einmaligen größeren Betrag von 300 – 500 T€ für Zwecke der Schulsanierung ausgestattet wird, um für Notfälle gerüstet zu sein.
Begründung: Selbst nach demonstrativen Eingaben der Elternschaft während der BVV-Sitzungen gab es bisher keine Möglichkeit, die gröbsten Missstände in den Schulen (unzumutbare verstopfte Toiletten, undichte Dächer und Fenster, Defizite in der Ausstattung von Turnhallen und Schulmensa) schnell und unbürokratisch zu beheben, weil kein Haushaltstitel dafür vorhanden war. Die Bezirke sollten für diese Fälle mehr Spielraum besitzen, damit auf zeitaufwendige Abstimmungen mit dem Senat verzichtet werden kann.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |