Drucksache - DS/0322/VIII  

 
 
Betreff: Errichtung eines Aufzuges an Hauptgebäuden von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, an Schulgebäuden bei größeren Sanierungsarbeiten einen Aufzug mit einzuplanen und anzubauen. Das wäre ein wirksamer Schritt zur Umsetzung der Barrierefreiheit.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Aufzüge werden bei Neubauten standardmäßig umgesetzt. Näheres dazu ist z.B. der Broschüre „Standards für den Neubau von Schulen zu entnehmen.

 

Für die Sanierung von Schulstandorten und Sporthallen gilt generell Folgendes:

 

Jede Sanierung ist grundlegend ein Einzelfall, auch wenn es sich im Bezirk Lichtenberg um DDR-Typenbauten handelt. Sanierungsmaßnahmen an Bestandsbauten (also Schulgebäude und Sporthallen) stehen im Gegensatz zu Neubauten immer in Abhängigkeit der vorhandenen Bausubstanz als Ursprungskonzeption des Gebäudes, deren Erhaltungszustand und dem angestrebten Nutzungscharakter nach der Sanierung. Diese stellen die Grundvoraussetzungen der Sanierung und die daraus resultierenden Möglichkeiten der weiteren Nutzung in Abhängigkeit der Nutzungsadressaten wie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Erfüllung Brandschutz, Vorhaltung von Flucht- und Rettungswegen, Umsetzung/Annäherung an vorgegebene Musterraumprogramme etc.) und des zur Verfügung stehenden Budgets dar.

 

Ein vollständig behindertengerechter Ausbau aller Schulgebäude und Sporthallen z.B. mittels Anbau von Aufzügen ist aus finanziellen und bautechnischen Gründen nicht immer möglich. Generell wird dies an jedem Schulstandort in Vorbereitung von größeren Sanierungsmaßnahmen geprüft und wenn möglich umgesetzt, wie dies z.B. beim Schulstandort in der Dolgenseestraße 60 Haus A und B mit voraussichtlicher Fertigstellung Ende 2019/Anfang 2020 der Fall ist.

 

 
 

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