Drucksache - DS/0224/VIII
In einem Interview vom 20.4. wird der Bezirksbürgermeister wie folgt zitiert: „Die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen haben ergeben, dass im Kaskelkiez die erste Milieuschutzsatzung erlassen wird. Frankfurter Allee Nord und Weitlingkiez sind gegenwärtig Beobachtungsgebiete. Wir halten uns an diese Empfehlung. Denn jede Milieuschutzsatzung muss vor Gericht Bestand haben. Eigentümer werden in ihrer Handlungsfreiheit bei der Sanierung eingeschränkt, etwa beim Anbau von Aufzügen oder Balkonen. Insofern ist das eine schwierige Entscheidung. Wir merken aber, dass die Mietenentwicklung in den begehrten Altbaugebieten eine Dynamik hat, die wir ernst nehmen müssen.“
In einer Pressemitteilung der Linksfraktion vom 14.4.2017 heißt es hingegen: „Milieuschutzsatzungen sind kein Hexenwerk (…). Zudem hält die Linksfraktion eine Unterstellung des gesamten Weitlingkiezes und des Gebietes Frankfurter Allee Nord unter Milieuschutz für dringend erforderlich (...). Ein weiteres Gutachten (Zweitmeinung) eines anderen Anbieters kann hier für Klarheit sorgen.“
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie bewertet der Bezirksbürgermeister Qualität, Klarheit und Ergebnis der Untersuchung, die das Büro TOPOS für den Weitlingkiez vorlegte?
2. Stimmt der Bezirksbürgermeister der Auffassung zu, dass gerade wenn es um den Erlass von Erhaltungsverordnungen geht, Rechtssicherheit wichtiger ist als Schnelligkeit?
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