Drucksache - DS/0218/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die von den Vorständen der Vereine, Institutionen u.a. benannten bzw. Personen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Migrationshintergrund vertreten können, werden in den Integrationsbeirat von und für Menschen mit Migrationshintergrund für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen (Anlage). Die Konstituierung des Beirates erfolgt auf Basis des Partizipations- und Integrationsgesetzes von Berlin vom 28.12.2010. In Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 wird den Mitgliedern nach der Neuberufung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt.
Mit der Konstituierung gibt sich der Bezirksbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Sie wird dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben.
2 Anlagen
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