Drucksache - DS/0218/VIII  

 
 
Betreff: Berufung des neu zu konstituierenden Integrationsbeirates Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK (Anlage 2) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die von den Vorständen der Vereine, Institutionen u.a. benannten bzw. Personen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Migrationshintergrund vertreten können, werden in den Integrationsbeirat von und für Menschen mit Migrationshintergrund für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen (Anlage). Die Konstituierung des Beirates erfolgt auf Basis des Partizipations- und Integrationsgesetzes von Berlin  vom 28.12.2010. In Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 wird den Mitgliedern nach der Neuberufung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt.

 

Mit der Konstituierung gibt sich der Bezirksbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Sie wird dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

2 Anlagen

 

 
 

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