Drucksache - DS/0179/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-104 - Ergänzung der Planungsziele
Arbeitstitel: Freienwalder Straße/Genslerstraße/Werneuchener Straße/Goeckestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
07.09.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
11.05.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 11104 eine Teilfläche des Flurstücks 543 mit einer Fläche von ca. 1.860 m² als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich zu sichern. Das wesentliche Planungsziel, die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird grundsätzlich beibehalten.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

b)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:Begründung

 


Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-104

für das Gelände zwischen Freienwalder Straße, Genslerstraße,

Werneuchener Straße und Goeckestraße
mit Ausnahme der Grundstücke Genslerstraße 17, 18

und Freienwalder Straße 12

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

– Geplante öffentliche Grünfläche –

 


Anlage 2

 

Begründung zur Ergänzung der Ziele des Bebauungsplans 11-104

 

Bei der in Rede stehenden Fläche (s. nachstehende Darstellung) handelt es sich um eine Teilfläche des Grundstücks Genslerstraße 14, Flurstück 543. Dieses Grundstück liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 11-104 (siehe Anlage 1), der als Planungsziel die Festsetzung eines Mischgebietes i.S. von § 6 BauNVO verfolgt. Zur Konkretisierung der Planungsabsicht soll das Bebauungsplanverfahren 11-104 um die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche als weiterem Planungsziel ergänzt werden.

 

Das Grundstück weist eine Fläche von insgesamt 4.682 m² auf. Aufgrund des ungünstig geschnittenen Grundstücks ist eine bauliche Nutzung eines Teilbereichs nur eingeschränkt möglich. Es ist deshalb beabsichtigt, einen ca. 1.860 m² großen Bereich, der sich entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Genslerstraße 17 befindet, als öffentliche Grünfläche festzusetzen. Auf dem Areal befindet sich ein ehemaliges eingeschossiges Trafohaus mit einer Grundfläche von ca. 630 m², die übrige Fläche ist größtenteils unversiegelt und stark verwildert.

 

Die Notwendigkeit der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche ergibt sich aus der Bestandssituation und den beabsichtigten Neuplanungen im Gebiet.

 

Im Block Gensler-, Freienwalder, Goecke- und Werneuchener Straße, in dem sich die geplante öffentliche Grünfläche befindet, sind derzeit mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-114 VE und 11-115 VE konkrete Projekte in Planung. Bereits ohne die neuen Bauvorhaben besteht ein erheblicher Bedarf an grüner Infrastruktur, der sich durch die künftigen Planungen noch erhöhen wird. Gemäß den Aussagen des Fachbereichs Naturschutz/Landschaftsplanung gibt es im näheren Umfeld nur kleine öffentliche Grün- und Spielflächen. Die Grünflächenversorgung sowie die Spielplatzversorgung können derzeit nur zu ca. 25 % bzw. zu ca. 15 % gedeckt werden. Die schon vorhandene klimatische Belastungssituation wird sich durch die Neuplanungen ebenfalls weiter verschärfen.

 

Im Zuge von Abstimmungsgesprächen zur möglichen Bebaubarkeit der Grundstücke Genslerstraße 14/15 ergab sich nunmehr die Möglichkeit, die in Rede stehende Fläche der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Es ist beabsichtigt, das Gelände zu beräumen und die Fläche dem Bezirk zu übergeben. An der Realisierung der in Abstimmung mit UmNat zu entwickelnden Anlage sollen die Vorhabenträger der angrenzenden Planverfahren beteiligt werden.

 

Zur langfristigen Sicherung der Erschließung wurde bereits im Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-114 VE ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und ein Fahrrecht zugunsten der für Pflege zuständigen Fachbehörde verankert. Der hierfür vorgesehene Bereich verläuft von der Genslerstraße über das Grundstück Genslerstraße 17 bis zur geplanten öffentlichen Grünfläche.

 

Inwieweit die geplante öffentliche Grünfläche langfristig vergrößert werden kann, ist Gegenstand der weiteren Planung des Bebauungsplanverfahrens 11-104.

Darstellung der geplanten öffentlichen Grünfläche

 

 

 
 

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