Drucksache - DS/0111/VIII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die von den Vorständen der Vereine, Verbände u. a. Einrichtungen benannten Mitglieder bzw. Personen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, werden in den Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen (Anlage). Mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) vom 17. Mai 1999 in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des LGBG vom 19.06.2006 ist nunmehr im § 7 (5) die Bildung eines Beirates von und für Menschen mit Behinderung gesetzlich legitimiert. Auf Grund der Tatsache und in Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 wird den Mitgliedern nach der Neuberufung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt. Mit der Konstituierung gibt sich der Bezirksbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Sie wird dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben.
1 Anlage
Anlage zur BA-Vorlage 009/2017
Gemäß Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 19.06.2006, § 7 (5): „In den Bezirken wird ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er arbeitet eng mit der oder den Behindertenbeauftragten des Bezirkes zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der BVV Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung im Bezirk“ Nach der Berufung der Mitglieder durch das Bezirksamt wird sich der Beirat konstituieren und aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreterin/er wählen und sich eine neue Geschäftsordnung (LGBG, § 7 (6) geben, die dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis gegeben wird.
Dem Bezirksbeirat sollten als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin von möglichst 15 rechtsfähigen gemeinnützigen Verbänden, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Unterstützung der Interessen von Menschen mit Behinderung durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung der Benachteiligung gehören, vertreten sein. Gleichsam können sich auch Einrichtungen und betroffene Personen, die ihren Sitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, für eine Mitarbeit im Beirat bewerben. Die Mitglieder des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung werden vom Bezirksamt für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen.
Die nachfolgend aufgeführten Personen wurden benannt bzw. haben sich für die Mitgliedschaft im Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung beworben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |