Drucksache - DS/0102/VIII  

 
 
Betreff: Neuvergabe der Stadtteilzentren im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
08.03.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
12.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
09.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE HPGO PDF-Dokument
Dringl. VzK PDF-Dokument
Dringl. VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
Dringl. VzK (Abb.) PDF-Dokument
Dringl. VzK (Abb.) - Anlage  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

das Interessenbekundungsverfahren zur Neuvergabe der Stadtteilzentren (resp. Stadtteilkoordinationen, A.d.BA) im Bezirk Lichtenberg unter Berücksichtigung der von der BVV am 10. Dezember 2015 beschlossenen Empfehlungen (siehe Drucksache 1766/VII) so rechtzeitig einzuleiten, dass die Neuvergabe zum 01.01.2018 wirksam werden kann.

 

Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen soll in die Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens einbezogen werden.

 

Gleichzeitig möge das Bezirksamt prüfen, ob die Vergabe künftig für die Dauer von mehr als zwei Jahren erfolgen kann, vorzugsweise für die Dauer der Wahlperiode.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt beschloss mit Datum vom 11.07.2017 eine Fortschreibung des Struktur- und Handlungskonzeptes „Stadtteilkoordinationen als Teil integrierter (Stadt(teil)entwicklung“ sowie die darauf bezogene Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) zur Neubeauftragung der Stadtteilkoordination (s. Zwischenbericht zu DS/0102/2017 vom 13.07.2017). Die Empfehlungen der Drucksache DS/1766/VII wurden darin im Wesentlichen berücksichtigt.

Das IBV wurde über entsprechende Pressemitteilung am 12.07.2017 veröffentlicht. Bis zum festgelegten Einsendeschluss am 08.08.2017 gingen insgesamt 10 Bewerbungen bei der verfahrensführenden Stelle ein. Alle Bewerbungen erfüllten die formalen Mindest­anforderungen und wurden deshalb zum Verfahren zugelassen.

Das Prozedere des Auswahlverfahrens wurde – wie in DS/1766/VII ebenfalls angeregt – im Rahmen einer Geschäftsordnung (s. Anlage) geregelt. Diese trat mit Beschluss des Auswahlgremiums unter Vorsitz des Bezirksbürgermeisters und der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit vom 11.08.2017 in Kraft und regelte neben den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen die Beteiligung von 12 stimmberechtigten Mitgliedern des Auswahlgremiums (BzBm, BzStR’in StadtSozWiArb, jeweils ein/e Vertreter/in der Fraktionen der BVV Lichtenberg, jeweils ein/e Vertreter/in des Jugendamtes, des Amtes für Soziales, der Stabsstelle Bürgerbeteiligung, des Amtes für Stadtplanung, der OE SPK) sowie zwei fachlich beratender Mitglieder des Gremiums (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Verband für Soziokulturelle Arbeit).

Das Auswahlgremium tagte konstituierend am 11.08.2017 und beriet in zwei weiteren Sitzungen am 11.09. sowie 13.09.2017 vertraulich über die eingegangenen Bewerbungen. Dabei erhielten alle interessierten Träger die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung ihrer Bewerbungen. Basis der Auswahlempfehlung des Gremiums waren 21 fachliche Indikatoren, deren detaillierte Bewertung mit einer Gewichtung von 80% in das Verfahren einging. Mit einer Gewichtung von 20 % erfolgte in Ergänzung dazu die Bewertung der Präsentation der Bewerber.

Das Auswahlgremium verabschiedete auf Basis dieser differenzierten fachlichen Wertung am 13.09.2017 eine entsprechende Beauftragungsempfehlung für das Bezirksamt. Die Beschluss­empfehlung wurde in getrennten Abstimmungen über die einzelnen Prognoseräume gefasst und erfolgte ohne Gegenstimmen bei jeweils einer Stimmenthaltung für die Prognoseräume Lichtenberg Nord und Lichtenberg Mitte.

Das Bezirksamt hat die Beauftragung folgender Träger mit der Wahrnehmung der Aufgabe der Stadtteilkoordination ab 01.01.2018 beschlossen:

 

Prognoseraum

Träger / Trägerkooperation

Hohenschönhausen Nord

Kooperationsverbund Verein für ambulante Versorgung Hohenschönhausen e.V. / Lebensmut – Verein für Dialog und selbstbestimmte Lebensgestaltung e.V.

Hohenschönhausen Süd

Albatros – Lebensnetz gGmbH (in Kooperation mit Bürge­rinitiative Ausländische MitbürgerInnen e.V. und Kinderhaus Berlin Mark-Brandenburg e.V.)

Lichtenberg Nord

Kooperationsverbund Kiezspinne FAS Nachbarschaftlicher Interessenverbund e.V. / RBO – Inmitten gemeinnützige GmbH

Lichtenberg Mitte

pad gGmbH

Lichtenberg Süd

SozDia Jugendhilfe, Bildung und Arbeit gGmbH

 

Die Neubeauftragung der Stadtteilkoordination insgesamt steht dem Grunde und der Höhe nach unter dem Vorbehalt der entsprechenden haushaltsmäßigen Voraussetzungen. Liegen diese sowie die notwendigen sonstigen fachlichen und trägerseitigen Voraussetzungen für den kommenden Doppelhaushalt 2018/19 sowie den darauf folgenden Doppelhaushalt jeweils unverändert vor, gilt diese Beauftragungsentscheidung einschließlich des Jahres 2021. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide sollen aus Gründen der Planungssicherheit für die Träger im Rahmen der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit jeweils den Zeitraum der Doppelhaushalte (2018/19; 2020/21) umfassen.

Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen wurde entsprechend des Ersuchens der Drucksache in die Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens einbezogen. Dies erfolgte u.a. über eine Vorstellung der geplanten Eckpunkte des Struktur- und Handlungskonzeptes sowie des IBV in seiner Sitzung am 08.06.2017, über eine direkte Information zum Beschluss des Bezirksamtes vom 11.07.2017 sowie über eine Erläuterung der geplanten künftigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen der Neubeauftragung in seiner Sitzung am 31.08.2017.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die BVV hat auf einen möglichst frühzeitigen Abschluss des Verfahrens gedrungen, um den Trägern Planungssicherheit zu geben. Dementsprechend sollen die Bezirksverordneten auch möglichst frühzeitig über die getroffene Auswahlentscheidung informiert werden.

 

 
 

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