Drucksache - DS/0088/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Gehrenseestraße Tempo 30 zwischen 22 und 6 (nachts) angeordnet wird.
Weiterhin wird das BA gebeten gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, ob eine weitere Querungsmöglichkeit für Fußgänger/Fußgängerinnen in der Gehrenseestraße geschaffen werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bei der Gehrenseestraße handelt es sich um eine übergeordnete Straße. Die Zuständigkeit zur Anordnung von verkehrlichen Maßnahmen liegt somit bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB).
Es wurde der Wunsch der BVV nach einer Errichtung einer weiteren Querungshilfe für Fußgänger in der „AG Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Schwerunkt „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ vorgetragen. Das Protokoll der AG Fußverkehr liegt inzwischen vor und das Ergebnis der Überprüfung lautet:
„Es sind mehrere Querungshilfen vorhanden. Weiterer Bedarf wird derzeit nicht gesehen. Die Einrichtung weiterer Mittelinseln ist baulich sehr aufwendig.“
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