Drucksache - DS/0059/VIII  

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie für eine dreizügige Grundschule, Hauptstraße 8 in 10317 Berlin-Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR SchulSpOrdUmVer
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     
Schule und Sport mitberatend
21.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
02.03.2017 
4. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Anlage Machbarkeit FINAL  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Die Machbarkeitsstudie „Errichtung einer 3-zügigen Grundschule Hauptstraße 8, 10317 Berlin-Lichtenberg“ der Weltring Architekten vom Dezember 2016 der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 1:„Errichtung einer 3-zügigen Grundschule Hauptstraße 8, 10317 Berlin-Lichtenberg“ der Weltring Architekten vom Dezember 2016

 

 

Begründung:

Eng verbunden mit der Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens XVII-4 „Ostkreuz“ ist die Machbarkeit eines Grundschulstandorts Hauptstraße 8, im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Verfahrens XVII-9-1 „Berlin-Campus“.

 

Das vorliegende Ergebnis der Machbarkeitsstudie zeigt, dass die Bestandsgebäude ausreichend groß sind, um in ihnen alle Klassenräume sowie Nebenräume für eine dreizügige Grundschule unterzubringen. Für die Unterbringung der Klassenräume in den Bestandsgebäuden ist eine Entkernung und ein Neuzuschnitt der Grundrisse erforderlich. Für eines der Bestandsgebäude wurde exemplarisch die Machbarkeit des Umbaus dargestellt. Dazu gehört zur Herstellung der Barrierefreiheit unter anderem auch der Einbau eines Aufzugs und der Anbau eines Fluchttreppenhauses. Mit dem Landesdenkmalamt wurden die notwendigen Umbauten der Bestandsgebäude erörtert und im Groben abgestimmt. Für Räume mit großem Flächenbedarf (Mensa, Mehrzweckraum, Kunst- und Musikräume, Bibliothek) wird die Errichtung eines oder zweier Ergänzungsbauten auf dem Grundstück Hauptstraße 8 vorgeschlagen. Die verbleibenden Flächen sind ausreichend groß für die benötigten Schulfreiflächen. Die notwendige Sporthalle und die Laufbahn sollen auf dem Grundstück Hauptstraße 10 (östlich der Georg-Löwenstein-Straße) angeordnet werden. Die Maßnahmekosten belaufen sich lt. Machbarkeitsstudie auf ca. 18,85 Mio. €.

 

 
 

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