Drucksache - DS/0036/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 - Fortführung des Verfahrens
Arbeitstitel: Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Schule und Sport mitberatend
17.01.2017 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
21.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
02.03.2017 
4. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 15. November 2016 beschlossen,

 

a)        den Ausführungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung IV D vom 6. Oktober 2016 zu folgen und das Verfahren zum Bebauungsplan XVII-4 trotz des BVV-Beschlusses vom 15. September 2016 mit den bisherigen Zielen fortzuführen.

 

Anlage 1: Schreiben der Senatsverwaltung Abt. IV D vom 6. Oktober 2016 und 25. November 2016

 

Die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens dokumentieren die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsziele des Landes Berlin in diesem Bereich der Rummelsburger Bucht. Das B-Planverfahren muss in dieser Fassung zur Festsetzung gebracht werden, um

 

  • den rechtlich gebotenen zeitnahen Abschluss der Entwicklungsmaßnahme zu sichern,
  • die Errichtung von Wohnungsbau zu sichern
  • die Finanzierung von öffentlichen Maßnahmen (Straßen und öffentliches Grün) zu sichern,
  • den Käufern/Investoren Planungssicherheit zu geben und eine ggf. mit Entschädigungen einhergehende Rückabwicklung der Kaufverträge zu vermeiden.

 

Die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt hat ergeben, dass unter Berücksichtigung und Einhaltung der im Protokoll vom 15.11.2016 (s. Anlage 2) verfassten Darstellungen grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplante Errichtung einer 3-zügigen Grundschule, Hauptstraße 8, bestehen

 

b)mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
 

c)die Beschlusspunkte zu a) und b) in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 
 

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