Drucksache - DS/0036/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 15. November 2016 beschlossen,
a) den Ausführungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung IV D vom 6. Oktober 2016 zu folgen und das Verfahren zum Bebauungsplan XVII-4 trotz des BVV-Beschlusses vom 15. September 2016 mit den bisherigen Zielen fortzuführen.
Anlage 1: Schreiben der Senatsverwaltung Abt. IV D vom 6. Oktober 2016 und 25. November 2016
Die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens dokumentieren die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsziele des Landes Berlin in diesem Bereich der Rummelsburger Bucht. Das B-Planverfahren muss in dieser Fassung zur Festsetzung gebracht werden, um
Die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt hat ergeben, dass unter Berücksichtigung und Einhaltung der im Protokoll vom 15.11.2016 (s. Anlage 2) verfassten Darstellungen grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplante Errichtung einer 3-zügigen Grundschule, Hauptstraße 8, bestehen
b)mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c)die Beschlusspunkte zu a) und b) in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
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