Drucksache - DS/0002/VIII  

 
 
Betreff: Spielplatzordnung für alle öffentlichen Spielplätze im Bereich Berlin-Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.10.2016 
1. (konstituierende) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 38 / 09.09.2016 / Seite 2332 hat das Bezirksamt Lichtenberg folgende Bekanntmachung der Spielplatzordnung für alle öffentlichen Spielplätze im Bereich Berlin-Lichtenberg erlassen:

 

„Spielplatzordnung – Bekanntmachung vom 25. August 2016 – SGA II

Telefon: 09296-6373 oder 902969-0, intern 9269-6373

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 /GVBl. S 424) geändert worden ist, wird gemäß Bezirksamts-Beschluss Nummer 6/042/2008 für alle öffentlichen Spielplätze im Bereich Berlin-Lichtenberg folgende Spielplatzanordnung erlassen:

 

  1. Es ist untersagt, auf den öffentlichen Spielplätzen Alkohol und andere Drogen zu konsumieren.

 

  1. Das Rauchen sowie jegliches Entsorgen von Zigarettenresten oder Ähnliches ist auf öffentlichen Spielplätzen untersagt.
     
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 1 bis 3 des Grünanlagengesetzes weitere Handlungen untersagt sind. Hierzu zählen beispielsweise das Entsorgen von Abfall, das Verrichten der Notdurft sowie unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer der Anlage.
     
  3. Alkoholisierte, drogenkonsumierende beziehungsweise rauchende Personen werden des Spielplatzes verwiesen.
     
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Spielplatzordnung im Wege des Verwaltungszwanges, wie Platzverweis beziehungsweise Auferlegung eines Zwangsgeldes, unterbunden werden können. Bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Punkt 1 und 2 besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

Diese Spielplatzordnung gilt am 1. Oktober 2016 als bekanntgegeben.

 

Ein Widerspruch ist zulässig und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen- und Grünflächenamt, 10360 Berlin (Postanschrift) oder zur Niederschrift im Straßen- und Grünflächenamt, Alt-Friedrichsfelde 60, Zimmer 95 (Haus 1, Aufgang 6, 3. Etage), 10315 Berlin zu erheben.“

 

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Spielplatzordnung wird es dem Ordnungsamt im Bezirk Lichtenberg zukünftig bei Fehlverhalten möglich sein, neben Platzverweisen auch Bußgelder zu erheben.

 
 

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