Drucksache - DS/2133/VII  

 
 
Betreff: Aufhebungsantrag DS/2055/VII - Veränderung von Einschulungsbereichen an Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme wird aufgehoben.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Einschulungsbereich r die Schule an der Victoriastadt für das Schuljahr 2017/18 der gleiche bleiben kann, wie im aktuellen Schuljahr 2016/17. Dabei soll insbesondere die Einführung einer Geschwisterregelung geprüft werden. Der Einschulungsbereich der Hermann-Gmeiner-Schule r das Schuljahr 2017/18 wird entsprechend nach Ergebnis der Prüfung angepasst.
  2. Die Einschulungsbereiche der Sonnenuhr-Schule (11G01), Schule am Roederplatz (11G02), Schule am Gutspark (11G03), Schule am Wilhelmsberg (11G18) und Obersee-Schule (11G19) werden zum Schuljahr 2017/18 entsprechend der Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr. 2055/VII geändert.

 

Begründung:

Die geplante Änderung des Einschulungsbereiches der Schule an der Victoriastadt würde bedeuten, dass die einzuschulenden Kinder der Victoriastadt ab dem Schuljahr 2017/18 in eine andere Grundschule als die naheliegendste müssen.

Die Schule an der Victoriastadt wird zur Kapazitätserhöhung einen ergänzenden Anbau erhalten. Dieser wurde in der BVV beschlossen und von der Schulverwaltung entsprechend angemeldet. Der Anbau kann für das Schuljahr 2018/19 bereits stehen. Daher würde die Änderung des Einschulungsbereiches nur ein Schuljahr betreffen. Die Kapazitätsgrenze wird im Schuljahr 2017/18 nur mit 0,2 Zügen überschritten. Die Schule und die Elternvertreter/innen empfehlen für dieses eine Jahr keine Änderung des Einschulungsbereiches aus folgenden Gründen:

1. Geschwisterkinder müssten so in unterschiedliche Schulen gehen, was einen Aufwand für die Familie darstellt. Eine Geschwisterregelung gibt es derzeit r Grundschulen nicht, im Gegensatz zu Kita.

2. Der Schulweg verlängert sich bis zu 1,8 Kilometer und ist teilweise nicht grundschulkinderfreundlich, insbesondere die enge Unterquerung der Bahnbrücke.

3. Die soziale Mischung an der Schule wird dadurch gefährdet.

 

Begründung Dringlichkeit:

Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde in den Ausschuss für Schule und Sport zur Beratung überwiesen. Dieser tagt nicht mehr vor der BVV. Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2017/18 im November 2016 erfolgen, müssen die Entscheidungen jetzt getroffen werden.

 

 
 

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