Drucksache - DS/2073/VII  

 
 
Betreff: Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau, insbesondere das künstlerische Erbe aus den Jahren 1948 bis 1990 vor Zerstörung bewahren und der Allgemeinheit erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau, insbesondere das künstlerische Erbe aus den Jahren 1948 bis 1990 vor Zerstörung zu bewahren, diese wichtigen kultur- und kunsthistorischen Zeugnisse zu sichern, zu erhalten und dafür Sorge zu tragen, dass sie der Allgemeinheit zugänglich bleiben. Darauf ist besonders im Rahmen von Verkäufen und der Erteilung baulicher Genehmigungen hinzuwirken. Vorhaben, bei denen Kunstwerke entsprechend betroffen werden, sind der BVV unverzüglich anzuzeigen. In den Prozess sollen die Kommission Kunst am Bau, die anwohnende Bevölkerung und soweit möglich die Urheber/innen der Kunstwerke einbezogen werden.

 

Begründung:

Immer wieder kommt es bei Bauvorhaben verschiedener Investoren zur Zerstörung von Kunst am Bau und im Stadtraum, insbesondere des künstlerischen DDR-Erbes. Dadurch verarmt die Stadtraumgestaltung, für die Bürgerschaft bedeutet es unwiederbringliche Verluste. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es aktiver Anstrengungen des Bezirksamtes. Bei der Erteilung von baulichen Genehmigungen, die Bauvorhaben betreffen, bei denen Kunst am Bau und im öffentlichen Stadtraum vorhanden ist, sollen mit den Investoren alle Möglichkeiten zur Sicherung bzw. zum Erhalt der Kunst und der weiteren Zugänglichkeit für Öffentlichkeit ausgeschöpft werden. Sofern hier kein Erfolg erreicht werden kann und Investoren die Beseitigung von Kunstwerken beabsichtigen, soll durch das Bezirksamt die Umsetzung der Kunst an einen anderen Ort im öffentlichen Raum geprüft und verwirklicht werden. In diesen Prozess soll die Kommission Kunst am Bau einbezogen werden, um fachliche Unterstützung bei der Bewertung der Kunst und beim Finden neuer Standorte zu leisten, ebenso die Anwohner als unmittelbar betroffene Öffentlichkeit sowie im Rahmen der Möglichkeiten die Urheber/innen der Kunstwerke. Diese und die BVV sind unverzüglich von entsprechenden Vorhaben zu unterrichten.

Kunst am Bau verbindet Kunst und Architektur, zeittypische Formen und künstlerische Techniken und ist gleichzeitig eine vielfältige Stadtraumgestaltung. Sie präsentiert an verschiedenen Orten Kunst aus unterschiedlichen Jahrzehnten im öffentlichen Raum und ist für die breite Allgemeinheit zugänglich. In Berlin ist Kunst am Bau ein einzigartiges Zeugnis der inzwischen gesamtdeutschen Kunst- und Kulturgeschichte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1950 die erste „Kunst am Bau-Regelung“ in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, West-Berlin folgte mit der „nstler Notverordnung“. Am 22.08.1952 verabschiedete die Regierung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine „Anordnung über die künstlerische Ausgestaltung von Verwaltungsbauten“. Damit wurde ein sozial- und kulturpolitisches Instrument geschaffen, das in beiden Teilstaaten die Auftragslage von Künstlern sicherte und intendierte, der Öffentlichkeit Kunst nahe zu bringen. Der Staat übernahm damit eine öffentliche Förderung der Künstler.“ (Martha Pflug-Grunenberg, Kunsthistorikerin)

 

 

 
 

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