Drucksache - DS/2072/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-86 Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Ergebnis Anlage 3:Auswertung; b)entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-86 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen; c)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen; d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Berlin, den. Juni 2016
________________________________________________________ B. MonteiroW. Nünthel BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Bebauungsplan 11 - 86 für das Gelände der Kleingartenanlage „Grüner Grund“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
ohne Maßstab
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“
Anlage 2
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 1 BaugesetzbuchDie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern. 26 Behörden, Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben vom 11. April 2016 zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt zugesandt. Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht: - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VII B, - Handwerkskammer Berlin, - Verkehrslenkung Berlin, - Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde, - Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt. 22 Behörden sowie Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden sowie Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:
Die folgenden 10 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gaben Stellungnahmen ab. Die einzelnen Äußerungen und die Gründe für deren Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren sind der Anlage 3 zu entnehmen:
Ergebnis:
Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-86 wie folgt geändert:
• Nach dem Hinweis der Senatsverwaltung für Finanzen wird das Wort „gegenwärtig“ aus dem Kapitel in der Begründung zu den finanziellen und personellen Auswirkungen des Bebauungsplans 11-86 (S. 20) ersatzlos gestrichen.
• Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat II B, attestiert für den Bebauungsplan 11-86 zwar die Entwickelbarkeit aus dem Berliner Flächennutzungsplan, aber auch ein fehlendes Planerfordernis, weil sich die Kleingartenanlage auf einer landeseigenen Liegenschaft befindet und mit dem Lagesymbol Kleingarten im Flächennutzungsplan auch so dauerhaft gesichert ist. Weil die 6,5 ha große Fläche der Kleingartenanlage, insbesondere ihr nördlicher Teilbereich, hervorragend erschlossen inmitten einer großflächigen innerstädtischen Wohnbebauung in der Nahe des U-Bahnhofs Friedrichsfelde liegt, sollte sie nach der Stellungnahme der Senatsverwaltung mittelfristig im Sinne der dynamischen Wachstumsentwicklung Berlins für den Wohnungsneubau oder eine soziale Infrastruktur Verwendung finden. Das Land Berlin sollte hier keinen Planungsfehler begehen und sich durch die Festsetzung einer Kleingartenfläche selber binden. Mit der von der Senatsverwaltung empfohlenen Einstellung des Bebauungsplanverfahrens blieben die Kleingärten gesichert und die Möglichkeit offen, hier später auch eine öffentliche Einrichtung anzulegen, ohne ein Planänderungsverfahren druchführen zu müssen. Der Anregung der Senatsverwaltung wird nicht gefolgt. Es ist seit sehr langer Zeit das erklärte Ziel der Lichtenberger Bezirkspolitik, möglichst alle Kleingartenanlagen im Bezirk zu erhalten. Die Idee der Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung wurde bislang mit keiner anderen behördlichen Institution kommuniziert bzw. diskutiert. Sie steht in keinem der in den letzten Jahren beschlossenen Entwicklungskonzeptionen, wie Flächennutzungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Bereichsentwicklungsplanung, Blockkonzepten etc.. Die Festsetzung als Grünfläche entspricht hingegen allen bisher dokumentierten Planungsvorstellungen. Sollte es wirklich zu einem späteren Zeitpunkt ein heute noch nicht absehbares Infrastrukturerfordernis geben oder der politische Wunsch entstehen, dort ein neues Wohnungsbauvorhaben zu realisieren, müsste ggf. ein Änderungsbebauungsplanverfahren eingeleitet und darin der Verlust der Kleingartenfläche abgewogen und ausgeglichen werden.
• Auf Anregung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll die Begründung zum Bebauungsplan 11-86 um ein Kapitel mit Hinweisen zum Luftreinhalteplan 2011 – 2017 ergänzt werden. Des Weiteren ist zu klären, ob, wann und in welchem Umfang Geräuschimmissionen von der U-Bahn Betriebswerkstatt Friedrichsfelde ausgehen, die die Kleingartenanlage Märkische Aue belästigen könnten.
• Auf Anregung des Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht und des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) soll der Weg 3 in der Kleingartenanlage „Märkische Aue“, der als Fuß- und Radweg für den öffentlichen Verkehr gewidmet wurde (Amtsblatt für Berlin Nr. 47 vom 20. November 2015 auf Seite 2519), als öffentliche Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ festgesetzt werden. Die bisherige Festsetzung als mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche und die damit verbundene textliche Festsetzung Nr. 4 entfallen. Die zusätzliche Baulasteintragung für die Fläche erübrigt sich dann.
• Wegen des Hinweises des Straßen- und Grünflächenamtes soll in der Begründung zum Bebauungsplan 11-86 Erwähnung finden, dass der nicht erwerbsmäßige Anbau von Obst und Gemüse das Erscheinungsbild der KGA bestimmen soll und dass sich innerhalb der KGA sowohl ein Vereinshaus als auch eine gewerblich betriebene Gaststätte befinden.
• Auf Wunsch des Umwelt- und Naturschutzamtes, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung sollen vier wertvolle Bäume, die im Bereich des Vereinshauses stehen, mittels Signatur als zu erhaltende Bäume im Bebauungsplan 11-86 festgesetzt werden.
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