Drucksache - DS/2021/VII  

 
 
Betreff: DIN-gerechte Handläufe an den Treppen auf der Ostseite der Wohngebäude Rhinstraße 11 bis 15 sowie Markierungen der Treppenstufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die beiden auf den Fotos abgebildeten Treppen auf den an der Ostseite der Wohngebäude Rhinstraße 9 bis 11 sowie 13 bis 15 befindliche Gehwegen mit jeweils zwei DIN-gerechten Handläufen versehen werden, die Treppenstufen kontrastreich markiert werden, das Gefälle der Rampe vor dem Gebäude mit der Hausnummer 9 überprüft und ggf. auf maximal 6 % vermindert wird sowie vor dem Gebäude mit der Hausnummer 13 eine Rampe mit dem maximalen Gefälle von 6 % gebaut wird. Sollte der Umbau der unteren Rampe sowie der Bau einer Rampe an der oberen Treppe zu aufwändig sein, dann müssten im Umfeld andere Varianten geprüft und umgesetzt sowie darauf entsprechend hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die DIN 18024-1 galt in der Zeit der Errichtung der Treppen- und Rampenanlagen nicht. Somit besteht für die genannten Treppenbauwerke Bestandsschutz, sofern keine Gefährdungen von ihnen ausgehen.

 

Das Straßen-und Grünflächenamt sieht hier Handlungsbedarf hinsichtlich der fehlenden Handläufe an den Treppen und Rampen sowie der fehlenden Markierungen der Stufen nach DIN 18040-3. Das Straßen- und Grünflächenamt wird in diesem Jahr die Stufen der Treppen markieren und im Jahr 2017 die Handläufe anbringen.

 

Ein Umbau der Rampe wird nicht als erforderlich angesehen, da die behindertengerechte Zugänglichkeit durch die Rampe (Gehwegüberfahrt) zwischen den beiden genannten Häusern gegeben ist. Eine gesonderte Ausweisung wird ebenfalls als entbehrlich gesehen, da den Nutzergruppen die Zugänglichkeiten bekannt sind und das Straßenland übersichtlich gestaltet ist.

 

 

 
 

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