Drucksache - DS/2018/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE vom 26.05.2015 für das Grundstück Arendsweg 74 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE in Kenntnis zu setzen. Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 zur Drucksache Nr. 1912/VII den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-24 VE vom 26.05.2015 für das Grundstück Arendsweg 74 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE für das Grundstück Arendsweg 74 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
ohne Maßstab
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |