Drucksache - DS/1930/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Gehwege im Bereich der Grünanlagen Hönower Weg zwischen Betriebsbahnhof Rummelsburg bis zu den Wohnquartieren Dolgenseestraße und Mellenseestraße gemäß „Lichtkonzept Berlin“ beleuchtet werden und sich zur Finanzierung an die zuständige Senatsverwaltung zu wenden, die für die Umsetzung des Lichtkonzeptes von Berlin finanzielle Mittel für die Bezirke zur Verfügung stellt.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie in der „Kleinen Anfrage 0724/VII – Beleuchtung“ bereits mitgeteilt, sind die Gehwege im Bereich der Grünanlagen Hönower Weg zwischen Betriebsbahnhof Rummelsburg bis zu den Wohnquartieren Dolgenseestraße und Mellenseestraße nach dem Grünanlagengesetz § 5 (2) Verkehrssicherungspflicht vom 24.11.1997 zu behandeln: „Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.“
Insofern befindet sich im Hönower Weg eine bedarfsgerechte Straßenbeleuchtung gemäß der gesetzlichen Festlegung. Zwei wichtige Erschließungswege durch den Hönower Grünzug (gewidmete Grünanlage) in Richtung Salzmannstraße bzw. Dolgenseestraße sind historisch bedingt Bestandteil der öffentlichen Straßenbeleuchtung.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung in Berlin wird durch die Vattenfall Europe Netzservice GmbH betrieben. Dies betrifft die beiden o.g. Erschließungswege. Die übrigen Beleuchtungskörper innerhalb des Hönower Grünzuges sind gegenwärtig noch Bestandteil bestehender Schaltkreise der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Ein Anspruch auf Reparatur bzw. Erneuerung gegenüber Vattenfall besteht nicht.
Da der Wunsch der Anwohnerschaft nach einer besseren Ausleuchtung der Wegeverbindungen in dem Gebiet bekannt ist, hat sich das Bezirksamt Lichtenberg an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und die Antwort erhalten, dass die Leuchten auf den Verbindungswegen mittelfristig modernisiert werden sollen. Jedoch sei nicht absehbar, wann dies durchgeführt wird, da der Schwerpunkt solcher Maßnahmen im öffentlichen Straßenland liege. Da einige Wege zur Verbindung angrenzender Quartiere, als Schulwege und auch für die ÖPNV-Anbindung wichtig sind, gab das zuständige Referat X OB den Hinweis, dass solche Wegeverbindungen in öffentliches Straßenland umgewidmet werden können. Dieser Empfehlung wird das Bezirksamt folgen.
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