Drucksache - DS/1920/VII  

 
 
Betreff: Ganztagsgrundschule für alle: Bedarfsprüfung für den Hort abschaffen
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSchule und Sport
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
12.04.2016 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
Schreiben BA v. 26.07.2016 (Zwb.)  

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1920/VII in folgender geänderter Fassung:

 

In der Überschrift wird „den Hort“ durch „die ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB)“ ersetzt.

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass zum Schuljahr 2016/17 die Bedarfsprüfung für die Teilnehme am offenen Ganztagsbetrieb der Grundschulen (Hort = ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB)) abgeschafft wird, um allen Grundschulkindern den Zugang zur Förderung und Betreuung in den Ganztagsangeboten der Grundschulen bis 16.00 Uhr zu ermöglichen.

 

Begründung:

Der Ganztagsbetrieb der Berliner Grundschulen erfolgt derzeit in offener und gebundener Form. Im gebundenen Ganztagsbetrieb werden bis 16.00 Uhr Unterricht, außer-unterrichtliche und Freizeitaktivitäten miteinander verbunden und rhythmisiert. Die Teilnahme ist verpflichtend und für die Erziehungsberechtigten kostenfrei. Im offenen Ganztagsbetrieb gibt es nach dem Unterricht ab 13.30 Uhr das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort). Um dieses Angebot, das zudem noch kostenpflichtig ist, wahrnehmen zu können, müssen die Erziehungsberechtigten einen Bedarf für die ergänzende Förderung und Betreuung nach § 4 der “Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung und die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern                       (Schülerförderungs- und –betreuungsverordnung - SchüFöVO) nachweisen.

 

Kinder, deren Eltern einen solchen Bedarf nicht nachweisen können, sind von der Teilnahme am offenen Ganztagsbetrieb der Grundschulen ausgeschlossen. Das ist sozial ungerecht und widerspricht auch dem Grundanliegen ganztägiger Bildung, Förderung und Betreuung. Diese Gerechtigkeitslücke muss beseitigt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Abschaffung der Bedarfsprüfung.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass zum Schuljahr 2016/17 die Bedarfsprüfung für die Teilnehme am offenen Ganztagsbetrieb der Grundschulen (Hort) abgeschafft wird, um allen Grundschulkindern den Zugang zur Förderung und Betreuung in den Ganztagsangeboten der Grundschulen bis 16.00 Uhr zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 2

 
 

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