Drucksache - DS/1907/VII  

 
 
Betreff: Bewegungsunterricht für Kinder und Jugendliche mit orthopädischen Erkrankungen
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitGesundheit
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Gesundheit PDF-Dokument
Schreiben BA v. 09.05.2016 (Zwb.)  

Der Ausschuss Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Kinder und Jugendliche mit orthopädischen Erkrankungen, deretwegen sie nur teilweise oder überhaupt nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, regulär solche Bewegungsangebote unterbreitet werden, die zur Ausbildung und Festigung richtiger Bewegungsmuster, zu Ausdauerleistungen, Kräftigung der Muskulatur sowie Faszienfitness beitragen. Wenn es derartige Programme noch nicht geben sollte, dann sind diese zu entwickeln, um eine gleichberechtigte Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und bei fehlendem Training zu erwartenden körperlichen und seelischen Einschränkungen sowie Schwerbehinderung vorzubeugen.

 

Begründung:

Kinder und Jugendliche mit orthopädischen Erkrankungen können am Sportunterricht nur eingeschränkt oder gar nicht teilnehmen, obwohl die Ausbildung und Festigung richtiger Bewegungsmuster, das Training der körperlichen Ausdauer, die Kräftigung der Muskulatur sowie die Faszienfitness für sie genauso wichtig sind wie für alle anderen Kinder und Jugendlichen auch.

 

Wie aus der Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage KA/0542/VII 'Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit orthopädischen Erkrankungen am Sportunterricht' zu entnehmen ist, gibt es auf Grund fehlender Datengrundlage weder im Bezirksamt, da nicht zuständig, noch in der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Kenntnis über die Anzahl der Betroffenen. Eine Ursache dafür besteht in folgender Auffassung dieser Senatsverwaltung – Zitat: „Eine Erhebung der Daten würde die Schulen der Region in erheblichem Maße belasten und einen sehr hohen Arbeitsaufwand erfordern. Von einer Datenerhebung wird daher nach aktuellem Stand abgesehen.“

 

Das bedeutet für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, dass sie im Sportunterricht wegen Einhaltung der Aufsichtspflicht oftmals zwar anwesend sind, aber nicht mitmachen dürfen oder sich in höheren Altersstufen in der Zeit anderen Dingen widmen können. Damit wird ihnen die Möglichkeit genommen, ihre körperliche Fitness (Ausdauer, Kraft, richtige Bewegungsmuster, Faszienfitness) zu entwickeln und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung zu leisten.

 

Diese Situation ist nicht hinnehmbar, weil in diesen Altersstufen wesentliche Grundlagen für die körperliche und seelische Gesundheit sowie die beruflichen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten eines Menschen gelegt werden. Fehlendes Körpertraining führt nachweislich mit der Zeit dazu, dass einfachste Bewegungen nur eingeschränkt und mit wenig Ausdauer und Kraft ausgeführt werden können, Bewegungseinschränkungen sowie weitere negative Folgen bis zur Schwerbehinderung vorprogrammiert sind.

 

In der Diskussion im Gesundheitsausschuss am 14.01.2016 wurden folgende Gesichtspunkte genannt:

  • Hier handelt es sich um einen Aspekt der Inklusion und damit auch um eine Aufgabe von Schule.
  • Es handelt sich um einen gesundheitlichen bzw. sportmedizinischen Problemkreis.
  • Es gibt unterschiedliche orthopädische Erkrankungen, woraus auch unterschiedliche Möglichkeiten und Grenzen eines Bewegungsunterrichtes resultieren.
  • Es müssten Therapeuten hinzu gezogen werden.
  • Es müsste ein spezielles Schulsportprogramm entwickelt werden, zum Beispiel im Rahmen von Projekten.
  • Um ein solches Programm realisieren zu können, müssen die entsprechenden personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, zum Beispiel die Sportlehrer befähigt werden.

 

Darüber hinaus wurde daran erinnert, dass man bei den Krankenkassen entsprechende Therapieangebote beantragen könne. Frau van der Wall informierte darüber, dass derartige Therapieangebote aus ihrer Erfahrung erstens zu gesonderten Terminen, also nicht während des Unterrichts stattfinden, auch gesondert aufgesucht werden müssen und zu selten einen Anreiz zum Üben für zu Hause bieten, keine wirklichen Zielstellungen enthalten und oftmals auch keine Hausaufgaben mitgegeben werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 2

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen