Drucksache - DS/1884/VII  

 
 
Betreff: Gesetzliche Pflichtleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ausreichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

sich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen:

 

1. dass den Flüchtlingen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales die terminlich vereinbarten Vorsprachen ermöglicht und die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Kostenübernahmen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fortlaufend gewährleistet werden;

 

2. dass dort, wo es wegen der Verwaltungsabläufe im LaGeSo zu Unterbrechungen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekommen ist, vom Senat unverzüglich Maßnahmen über die Heimbetreiber für die Gewährleistung der Ernährung und medizinischen Versorgung zu finanzieren und umzusetzen sind. Für Flüchtlinge, die in Hostels untergebracht sind, sind andere geeignete Verfahren zu finden, damit sie diese Leistungen auch erhalten.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksbürgermeisterin hat der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Ersuchen der BVV zur Kenntnis gegeben und um Stellungnahme gebeten.

 

Mit Datum vom 31. März 2016 hat Senator Czaja sich in seinem Antwortschreiben, siehe Anlage, zuversichtlich gezeigt, dass binnen der nächsten 4 - 6 Wochen zeitnahe terminliche Vorsprachen möglich seien. Hierzu würde eine „Vielzahl von Maßnahmen“ beitragen, an denen das Landesamt für Gesundheit und Soziales gerade arbeite.

 

Zur Lebensmittel- und medizinischen Versorgung antwortet Senator Czaja, dass die Heimbetreiber bei Bedarf auch in Gemeinschaftsunterkünften eine zusätzliche Essensversorgung anbieten bzw. einen Caterer damit beauftragen können. Die entstehenden Kosten werden Ihnen erstattet. Da diese Möglichkeit scheinbar noch nicht allen Heimbetreibern bekannt ist, wurden die Betreiber in Folge des Schreibens der Bezirksbürgermeisterin auf einem Betreibertreffen nochmals darüber informiert.

 

1 Anlage

 

 

 
 

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