Drucksache - DS/1876/VII
Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1876/VII in folgender geänderter Fassung:
Änderung der Überschrift: „Überlassung des Gebäudes in der Paul-Junius-Straße 23-25 für die Berlin Bilingual School“
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das seit einigen Jahren leer stehende Gebäude in der Paul-Junius-Straße 23-25 der Berlin Bilingual School (Schulträger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH in Kooperation mit dem Verein Berlin Kids International e. V.) für den Zeitpunkt des Leerstandes (voraussichtlich Sommer 2016 für 12-18 Monate) im Rahmen eines Nutzungsvertrages vorübergehend überlassen werden kann.
Begründung: Die Berlin Bilingual School (staatlich anerkannte Ersatzschule, gegründet 2007 von der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und dem Verein Berlin Kids International e. V.) nutzt derzeit mit ihrem Grundschulteil das Schulgebäude in der Weinstraße 1 in 10249 Berlin. Das Gebäude - als Typenbau Berlin SK 100 – in den Jahren 1968/69 erbaut - weist einen starken Sanierungsbedarf auf. Der Träger plant die umfassende Sanierung (Hüllensanierung, Herstellung eines den heutigen Normen entsprechenden energetischen Standards, Erneuerung aller Medien, Herstellung von Barrierefreiheit). Voraussetzung dafür ist es, dass die derzeit 285 Schüler/innen und 50 Mitarbeiter/innen der Schule für den Zeitraum der Sanierungsmaßnahme in einem Ausweichobjekt unterkommen können. Die Sanierung soll ab Sommer 2016 durchgeführt werden und wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Falls es zu Verzögerungen im Sanierungsprozess kommt, wäre für den Träger eine Verlängerungsmöglichkeit um höchstens sechs weitere Monate wünschenswert.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht das Schulgebäude der Carl-von-Linné Schule in der Paul-Junius-Straße 23-25 der Berlin Bilingual School (Schulträger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH in Kooperation mit dem Verein Berlin Kids International e. V.) für den Zeitpunkt des Leerstandes (voraussichtlich Sommer 2016 für 12-18 Monate) im Rahmen eines Nutzungsvertrages vorübergehend zu überlassen.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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