Drucksache - DS/1817/VII  

 
 
Betreff: Moratorium für Steganlagen und Uferbebauungen am Rummelsburger See
Status:öffentlichAktenzeichen:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDU, Bündnis 90/Die GrünenFraktion CDU, Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
07.01.2016 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
04.02.2016 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
03.03.2016 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
07.04.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
11.05.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (gemeinsam mit dem AS Kultur) vertagt   
02.06.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht eingehende Anträge für Steganlagen und Uferbebauungen innerhalb des Rummelsburger Sees bis zur Beschlussfassung eines überarbeiteten See- und Uferkonzeptes dem Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung zur Kenntnisnahme vorzulegen, jedoch nicht zu bescheiden.

 

Begründung:

Studien- und Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Seebodensedimente in der Rummelsburger Bucht durch die frühere Industrieproduktion am Rande des Sees durch industrielle Giftstoffe und Abfälle stark kontaminiert sind. Durch den Bau von weiteren Steganlagen und anderen Uferbebauungen wird der kontaminierte Boden immer wieder aufgewirbelt, es besteht die Gefahr, dass dabei Giftstoffe freigesetzt werden. Um diese Gefahr zu bannen, sollten bis zur Verabschiedung eines überarbeiteten See- und Uferkonzeptes keine weiteren Tatsachen im See geschaffen werden. 

 

 

 

 
 

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