Drucksache - DS/1766/VII  

 
 
Betreff: Verfahren zur Vergabe der Stadtteilzentren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und VerwaltungsmodernisierungSoziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
17.11.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE RBBV PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument
BE Soziales PDF-Dokument

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1766/VII in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktion der SPD:


Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt die Neuvergabe der Stadtteilzentren im Bezirk Lichtenberg auf der Grundlage eines Interessenbekun-dungsverfahrens vorzunehmen. Das Verfahren soll vier Monate vor Vertragsvergabe eröffnet und mit der Vergabeentscheidung durch das Bezirksamt abgeschlossen werden.

Für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens empfiehlt die Bezirksverord-netenversammlung dem Bezirksamt folgende Anregungen zu berücksichtigen:


- die bisher gewählten Anforderungskriterien an die Bewerber/innen sollen anhand der Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges dahingehend präzisiert werden, dass hinsichtlich der Raum- und Lageanforderungen, zu Öffnungszeiten und Leistungsangeboten, zu Vernetzung und Kooperationen im Prognoseraum, zur Förderung des Ehrenamtes bzw. der Freiwilligenarbeit sowie zur Öffentlichkeitsarbeit Mindeststandards vorgegeben werden;

- die Anforderungskriterien sollen ergänzt werden um ausgewählte Anforderungen, die aus speziellen Problemlagen im jeweiligen Prognoseraum resultieren.


Die Bezirksverordnetenversammlung schlägt folgenden Zeitplan für das Interessen-bekundungsverfahren vor:
- Start des Verfahrens mit dem Versand der Bewerbungsanforderungen vier Monate vor Vertragsvergabe.
- Termin für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen einen Monat später
- Berufung der Jury vier Monate vor der Vertragsvergabe und Erarbeitung von deren Geschäftsordnung vier Wochen später.
- Übergabe der Bewerbungsunterlagen an die Jurymitglieder ab Abgabetermin für die Bewerber gestaffelt nach Prognoseräumen.

- Sitzungen der Jury im Zeitraum von drei Monaten nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis zur Vertragsvergabe.


Zur Bildung und Arbeitsweise der Jury empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt folgende Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen:

- Leitung der Jury durch die Bezirksbürgermeisterin
- Mitwirkung der Gebietskoordinatorinnen mit beratender Stimme ermöglichen
- Berufung je eines Jurymitgliedes pro BVV-Fraktion unter Zulassung der Stellvertretung (nicht nur, aber auch im Falle einer möglichen Befangenheit)
- Berufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes aus den Fachabteilungen Soziales und Sozialraumorientierte Planungskoordinierung
- Durchführung je einer Jurysitzung pro Prognoseraum mit Erarbeitung des jeweiligen Entscheidungsvorschlages an das Bezirksamt (verteilt den Leseaufwand, vermeidet das Springen zwischen Prognoseräumen)
- Einladung der jeweiligen Bewerber/innen zu den Jurysitzungen zu ihrem Prognoseraum für Rückfragen bzw. zur Präsentation und Verteidigung ihrer Bewerbung
- Nutzung von Steno S für die Dokumentation der Jurysitzungen
- Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die Juryarbeit, die u. a. Regelungen zur Befangenheitsfrage, zur Behandlung stark abweichender Punktbewertungen, zur Klärung in Fällen von Punkt- oder Stimmengleichheit bei der Erarbeitung des Juryvorschlages und zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen beinhalten sollte.

 

Begründung:

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz folgt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD.

 

Text des Ursprungsantrages:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt die Neuvergabe der Stadtteilzentren im Bezirk Lichtenberg auf der Grundlage eines Interessenbekun-dungsverfahrens vorzunehmen. Das Verfahren soll am 01.09.2015 eröffnet und mit der Vergabeentscheidung durch das Bezirksamt im Dezember 2015 abgeschlossen werden.

Für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens empfiehlt die Bezirksverordneten-versammlung dem Bezirksamt folgende Anregungen zu berücksichtigen:


- die Vergabe soll für den Zeitraum 01.01.201631.12.2017 erfolgen und damit an die Geschäftsjahre der jeweiligen Träger der Stadtteilzentren angepasst werden;

- die bisher gewählten Anforderungskriterien an die Bewerber/innen sollen anhand der Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges dahingehend präzisiert werden, dass hinsichtlich der Raum- und Lageanforderungen, zu Öffnungszeiten und Leistungsangeboten, zu Vernetzung und Kooperationen im Prognoseraum, zur Förderung des Ehrenamtes bzw. der Freiwilligenarbeit sowie zur Öffentlichkeitsarbeit Mindeststandards vorgegeben werden;

- die Anforderungskriterien sollen ergänzt werden um ausgewählte Anforderungen, die aus speziellen Problemlagen im jeweiligen Prognoseraum resultieren.


Die Bezirksverordnetenversammlung schlägt folgenden Zeitplan für das Interessen-bekundungsverfahren vor:


- Start des Verfahrens mit dem Versand der Bewerbungsanforderungen am 01.09.2015
- Termin für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen 10.10.2015
- Berufung der Jury am 01.09.2015 und Erarbeitung von deren Geschäftsordnung bis  30.09.2015

 


- Übergabe der Bewerbungsunterlagen an die Jurymitglieder ab dem 15.10.2015 gestaffelt nach Prognoseräumen
- Sitzungen der Jury im Zeitraum 26.10.-14.12.2015



Zur Bildung und Arbeitsweise der Jury empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt folgende Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen:

 

- Leitung der Jury durch die Bezirksbürgermeisterin
- Mitwirkung der Gebietskoordinatorinnen mit beratender Stimme ermöglichen
- Berufung je eines Jurymitgliedes pro BVV-Fraktion unter Zulassung der Stellvertretung (nicht nur, aber auch im Falle einer möglichen Befangenheit)
- Berufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes aus den Fachabteilungen Soziales, Jugend und Sozialraumorientierte Planungskoordinierung
- Durchführung je einer Jurysitzung pro Prognoseraum mit Erarbeitung des jeweiligen Entscheidungsvorschlages an das Bezirksamt (verteilt den Leseaufwand, vermeidet das Springen zwischen Prognoseräumen)
- Einladung der jeweiligen Bewerber/innen zu den Jurysitzungen zu ihrem Prognoseraum für Rückfragen bzw. zur Präsentation und Verteidigung ihrer Bewerbung
- Nutzung von Steno S für die Dokumentation der Jurysitzungen
- Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die Juryarbeit, die u. a. Regelungen zur Befangenheitsfrage, zur Behandlung stark abweichender Punktbewertungen, zur Klärung in Fällen von Punkt- oder Stimmengleichheit bei der Erarbeitung des Juryvorschlages und zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen beinhalten sollte.


Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 1

 

 
 

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