Drucksache - DS/1765/VII  

 
 
Betreff: Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen
Status:öffentlichAktenzeichen:vom BA am 08.03.2016 zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin BiKuSozSp 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
03.11.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
01.12.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
26.01.2016 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
01.03.2016 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 29.09.2015 im Rahmen einer Willenserklärung beschlossen, im Jahr 2016 ein gemeinsames Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen als Eigenbetrieb, getragen von allen Bezirken, zu errichten.

 

Es folgt damit dem Beschluss des Berliner Steuerungsgremiums vom 26.06.2015, welcher aus den zuständigen Bezirksstadträten/innen besteht. Dieser Beschluss steht unter dem Vor­behalt, dass landesseitig die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen dafür bereitgestellt werden können.

 

Die zuständigen Bezirksstadträten/innen hatten sich in den Sitzungen am 14.11.2014 und 04.03.2015 auf der Basis einer Vorlage der Amtsleiter/innen für die Schaffung eines gemein­samen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen ausgesprochen. Die Senatsverwal­tung für Bildung sagte die Prüfung geeigneter Organisations-/Rechtsformen bzw. Träger­schaften zu. Das Ergebnis lautet: „Die Prüfung ergab, dass öffentliche Rechtsformen wie Stiftung ö.R. und Anstalt ö.R. die genannten Anforderungen erfüllen, allerdings stets ein Errichtungsgesetz erfordern, somit allenfalls mittelfristig eine Lösung bieten. Die Gründung eines privatrechtlichen Vereins wäre möglich; sie würde erfordern, dass die VHS-Leiterinnen und -Leiter in ihrer dienstlichen Funktion den Verein gründen und die Mitgliederversammlung bilden. Der hohe Aufwand für Gründung, Registrierung und Erlangung der Gemeinnützigkeit des Vereins sowie für die Freistellung der Vereinsmitglieder von persönlicher Haftung ist zu bedenken. Vorteile gegenüber einer öffentlichen Rechtsform sind nicht ersichtlich.

 

Als verwaltungsinterne Lösung (ohne rechtliche Selbständigkeit) bietet die Gründung eines Eigenbetriebs weitgehende Flexibilität und größeren wirtschaftlichen Handlungsspielraum. Das Eigenbetriebsgesetz sieht die Möglichkeit eines von mehreren oder allen Bezirken getragenen Eigenbetriebs ausdrücklich vor. Ein Bezirk muss die Aufgabe des aufsicht­führenden Sitzbezirks übernehmen; die gemeinsame Steuerung des Betriebs durch alle Bezirke kann in einer Verwaltungsvereinbarung und in der Betriebssatzung geregelt werden. Ein Eigenbetrieb wird errichtet, indem das Bezirksamt des Sitzbezirks die Betriebssatzung erlässt; dem Erlass der Satzung müssen die BVV des Sitzbezirks, in den anderen beteiligten Bezirken BVV und Bezirksamt sowie auf Vorlage des Senats das Abgeordnetenhaus zustimmen.“

 

Am 26.06.2015 hat das Steuerungsgremium in einer Sitzung bei der Senatsverwaltung für Bildung den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Steuerungsgremium spricht sich – sofern die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen bereitgestellt werden können – dafür aus,

 

       im Jahr 2016 für das geplante gemeinsame Servicezentrum der Berliner Volkshoch­schulen einen Eigenbetrieb, getragen von allen Bezirken, zu errichten,

       im Jahr 2017 oder später zu prüfen, ob eine Umwandlung des Eigenbetriebs in eine Stif­tung oder eine Anstalt öffentlichen Rechts vorteilhaft ist.

 

Folgende Schritte werden vereinbart:

 

       Beauftragung einer Arbeitsgruppe (Amtsleitungen/Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) mit dem Entwurf einer Betriebssatzung für den Eigenbetrieb,

       Vorbereitung einer Willenserklärung der Bezirke, den Eigenbetrieb zu errichten, sofern die dafür erforderlichen Ressourcen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden,

  • Einbezug des Finanz- und Personalbedarfs für den Eigenbetrieb in die Beratungen über den Haushalt 2016/17.“

 

Der Ausschuss Kultur wurde vom Bezirksamt über das Vorhaben erstmalig am 07.10.2014 und ein weiteres Mal am 06.10.2015 informiert.

 

 

 

 
 

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