Drucksache - DS/1764/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) auf die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks Marzahn-Hellersdorf und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und auf die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XXII-39-1 wegen Verfahrenseinstellung zu verzichten; b) Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Begründung zum Verzicht auf Auswertung und Einstellung des Verfahrens
c) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-39-1 für Teilflächen des Geländes südlich des Gehrensees, zwischen der östlichen Bezirksgrenze, der Ahrensfelder Chaussee und der Siedlung an der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 23.04.2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben; Anlage 2: Begründung zum Verzicht auf Auswertung und Einstellung des Verfahrens
d) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:
Der aktuelle Investor verzichtet auf das Änderungs-Bebauungsplanverfahren (ausführlicher siehe Anlage 2).
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-39-1
für Teilflächen des Geländes südlich des Gehrensees, zwischen der östlichen Bezirksgrenze, der Ahrensfelder Chaussee und der Siedlung an der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße
Maßstab: ohne
Ziele des Bebauungsplanes
- Änderung des städtebaulichen Konzepts und der damit verbundenen Lage von privaten und öffentlichen Straßen, - Änderung der Gewerbegebiete in Mischgebiete. Anlage 2
Begründung zum Verzicht auf Auswertung und Einstellung des Verfahrens
Die Auswertung der im Juli/August 2014 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erübrigt sich aufgrund der Verfahrenseinstellung.
Anlass für die Einleitung des Änderungs-Bebauungsplanverfahrens war ursprünglich der Eigentumsübergang an einen anderen Investor und die damit verbundene Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts, das eine komplette Änderung des Erschließungssystems erforderte. Seitens des aktuellen Grundstückseigentümers wurde in einem persönlichen Gespräch mit dem BzStR Stadt, Herrn Nünthel, sowie Vertretern der Stadtplanung am 11.02.15 und mit Schreiben vom 22.07.15 mitgeteilt, dass auf das Änderungs-Bebauungsplanverfahren verzichtet wird und es beabsichtigt ist, das o.g. Gelände nach den Maßgaben des festgesetzten Bebauungsplans XXII-39 zu bebauen. Die Weiterführung des Änderungs-Bebauungsplanverfahrens ist somit nicht erforderlich.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg stimmten der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 16.09.15 und 07.09.15 zu.
Der Bebauungsplan XXII-39 behält weiterhin seine Gültigkeit.
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