Drucksache - DS/1740/VII  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Genslerstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungs-abteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Begründung

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 


             

 

 

 

Geltungsbereich des Antrages

über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

für das Grundstück Genslerstraße 17

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Thomas\TIF\Genslerstraße.TIF

ohne Maßstab

 

 

 

 


 

Begründung

 

Anlass

 

Der Eigentümer des Grundstücks Genslerstraße 17 hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Umsetzung eines Wohnbauvorhabens gestellt.

 

Bebauungsplan 11-104

 

Das genannte Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 11-104, der zum Ziel hat, die Fläche des Plangebietes zwischen Goecke-, Freienwalder, Gensler- und Werneuchener Straße im Rahmen einer Neuordnung als Mischgebiet auszuweisen.

 

Der Baublock ist bis auf die vorhandene vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung am Blockrand der Goeckestraße und Werneuchener Straße durch diverse gewerbliche Nutzungen sowie Gewerbebrachen geprägt.

 

Die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsbereiche sowie die Aufwertung des Straßenraums Gensler- und Freienwalder Straße sind, auch im Hinblick auf das hohe Besucheraufkommen der Gedenkstätte Hohenschönhausen, erklärte Ziele des Bezirkes. Die Ausweisung eines Mischgebietes soll den ansässigen Gewerbetreibenden und Dienstleistern die nötige Planungssicherheit bieten und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleisten. Gleichzeitig eröffnet sich die Möglichkeit mithilfe des angestrebten Planverfahrens, das Gebiet langfristig neu zu strukturieren und weiteren Nutzungen zugänglich zu machen bzw. für das Plangebiet unerwünschte Nutzungen abzuwehren.

 

Es wurden bisher die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden mit 4 Varianten durchgeführt und mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch Beschluss des Bezirksamtes auch abgeschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-104 muss um das Vorhabengrundstück reduziert werden.

 

Antragsgrundstück

 

Der Bereich des Grundstücks Genslerstraße 17 mit dem darauf befindlichen Gebäude wurde bis zur Wiedervereinigung als Großkantine für das Personal des MfS genutzt. Die zweigeschossige „Verpflegungseinrichtung“ hat eine Grundfläche von 64 mal 41 Metern und wurde 1981 eröffnet. Seit der Schließung der Kantine 1990 und kurzzeitige Umnutzungen durch verschiedene Firmen bis in die Mitte der 1990er Jahre steht das Gebäude leer. Das Grundstück ist stark versiegelt und die Freiflächen sind ungepflegt und verwildert. Das Gebäude selbst weist zahlreiche Vandalismusschäden auf.

 

Westlich grenzen im Blockinnenbereich mit einem Fliesengroßhandel, einer Firma zur Palettenherstellung und Reparatur sowie einem Sonderpostenmarkt nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen an den Geltungsbereich. Nördlich befinden sich leerstehende ehemalige Verwaltungsbauten sowie daran anschließend im Einmündungsbereich Gensler-/Freienwalder Straße der „Kreativ-Standort“ Genslerstraße 13/13A mit Werkräumen und Ateliers. Südlich schließt das achtgeschossige Hotel Kolumbus an.

 

Antragsvorhaben

 

Das vorgelegte städtebauliche Konzept sieht für das 7.630 m² große Baugrundstück eine Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung von barrierefreien Wohnungen, die auch ein Wohnen mit Serviceleistungen ermöglichen sollen, vor.

 

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit ca. 160 Wohnungen (ca. 60 % 1-2 Zimmer, ca. 40 % 3-4 Zimmer), das um einen Innenhofbereich gruppiert werden soll.

 

Der vorgesehene Baukörper soll u-förmig errichtet werden und allseitig einen Abstand zu den Grundstücksgrenzen von mindestens fünf Metern haben. Die Öffnung des Gebäudes erfolgt nach Westen zum Blockinnenbereich.

 

Geplant sind ca. 14.200 m² oberirdische Bruttogeschossfläche einschließlich eines Staffelgeschosses über dem 5. Vollgeschoss, was rechnerisch einer GFZ von ca. 1,64 entspricht. Im Keller sind Hausanschlussume sowie Mieterkeller und Fahrradabstellräume vorgesehen. Das vorgesehene Gebäude entspricht, laut Antragsteller, rechnerisch einer GRZ von ca. 0,33. Auf dem Grundstück sollen ca. 50 ebenerdige Stellplätze entlang der Grundstücksgrenzen hergestellt werden. Eine Tiefgarage ist nicht vorgesehen. Insgesamt würden ca. 60 % der Grundstücksfläche durch Gebäude, Terrassen und Fahrwege versiegelt werden.

 

Um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken ist geplant, eine Kita mit ca. 30 Plätzen in das Gebäude zu integrieren. Für die ca. 160 Wohnungen sollen zudem Kinderspielflächen auf dem Grundstück realisiert werden.

 

Das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ wurde durch den Antragsteller geprüft und mit diesem erörtert. In dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ sind Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin, insbesondere zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung, zur Übernahme weiterer Bindungen sowie zur Sicherstellung der Angemessenheit aufgeführt. Der Vorhabenträger erkennt nach eingehender Prüfung die darin aufgeführten Eckpunkte an.

 

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bei der Entwicklung neuer Wohngebiete sicherzustellen, dass ein Anteil von voraussichtlich ca. 25 % der geplanten Wohnungen für Personen vorgehalten werden soll, die einen Wohnberechtigungsschein nach den in Berlin geltenden Bestimmungen vorweisen können.

 

Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass den Verhandlungen zum Abschluss eines oder mehrerer städtebaulicher Verträge das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zugrunde gelegt wird.

 

Das Planungskonzept wurde im Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung des Bezirksamtes Lichtenberg am 7. Mai 2015 vorgestellt und zustimmend diskutiert.

 

Es besteht die Absicht, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.

 

 

 

 
 

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