Drucksache - DS/1739/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XVII-21 Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Auswertung und Ergebnis; b)entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren XVII-21 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen; c)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen; d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Berlin, den . September 2015
________________________________________________________ B. MonteiroW. Nünthel BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplans XVII-21 für die Grundstücke Fischerstraße 15 – 16 und für die südöstlich angrenzenden im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg ohne Maßstab
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung von ungedeckten Sportanlagen mit einem Sportfunktionsgebäude, eines Recyclinghofes mit einem Wirtschaftsgebäude sowie einer öffentlichen Parkanlage auf dem Wall südwestlich der Kleingartenanlage Sanssouci
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13. November 2006 bis einschließlich 13. Dezember 2006 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung, damals noch im Dienstgebäude Frankfurter Allee 187, statt. Die Öffentlichkeit ist am 10. November 2006 durch Anzeigen in der Berliner Zeitung, in der Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden. Das Beteiligungsverfahren im Internet war im Jahr 2006 noch nicht etabliert. Die entsprechende Seite des Bezirksamts wurde erst wesentlich später eingerichtet. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: - Bebauungsplanvorentwurf, - Kurzbegründung. Während der Beteiligung haben 21 Bürgerinnen und Bürger in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Entsprechende Beteiligungsbögen waren ausgelegt. Es wurden von den Bürgern keine Anregungen geäußert. Daneben ging am 12. Dezember 2006 eine schriftliche Äußerung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. ein. Stellungnahme: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. befürwortet die Umgestaltung der Fläche von einem Lagerplatz für den Winterdienst zu einer ungedeckten Sportanlage und zu einem Recyclinghof. Dennoch ergeben sich folgende Anmerkungen / Anregungen: Die Aussagen zu floristischen und faunistischen Vorkommen im Umweltbericht basieren auf Untersuchungen im Oktober 2005. Demzufolge könnte die Feststellung, dass keine geschützten Biotope nach § 26 a NatSchG Bln vorhanden sind, nicht zustimmen, denn bei einer Vegetationsaufnahme im Herbst können viele Arten, wie streng geschützte Insekten, nicht erfasst werden. Eine Nachkartierung ist unbedingt erforderlich. Es wird auf das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 13. Juli 2005 verwiesen, nach dem die artenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Abwägung: Nachdem das Aufstellungsverfahren etliche Jahre geruht hat, müssen selbstverständlich sowohl die Begründung als auch der Umweltbericht aktualisiert und an die zwischenzeitlich eingetretene Weiterentwicklung angepasst werden. Ebenso müssen alle aktuellen Rechtsnormen Beachtung finden. Stellungnahme: Insbesondere als Lebensraumersatz für Insekten, die trockene Offenlandstandorte, offene Sandböden usw. lieben, bietet sich eine extensive Dachbegrünung der Gebäude an. Diese soll als Festsetzung im Bebauungsplan erfolgen. Abwägung: Sowohl das Sportfunktionsgebäude als auch das Wirtschaftsgebäude auf dem Recyclinghof wurden schon vor Jahren ohne eine Dachbegrünung errichtet. Die Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Dachbegrünung ergibt heute keinen Sinn mehr, zumal außerhalb dieser beiden kleinen Baufelder keine weiteren baulichen Anlagen im B-Plan XVII-21 errichtet werden dürfen. Es handelt sich im Plangebiet also überwiegend um unbebaute Flächen, an deren nördlichem Rand zusätzlich eine öffentliche Parkanlage festgesetzt wird. Auf so vielen freien Flächen sollten Insekten ausreichend Lebensraum finden. Stellungnahme: Nach den Unterlagen ist das Gebiet ein Lager- und Deponieplatz mit brachliegenden Gebäuden, in denen Vögel, Fledermäuse und Zauneidechsen nisten könnten. Es ist unbedingt zu prüfen, ob streng geschützte Arten vorkommen. Abwägung: Der Lager- und Deponieplatz ist längst zu einem Sportplatz bzw. zu einem BSR-Recyclinghof umgebaut worden. Dazu mussten im Vorfeld sämtliche Schuppen und Baracken abgerissen werden. Dementsprechend gibt es die beschriebenen Nistplätze schon lange nicht mehr. Die Forderung zum Artenschutz ergibt sich aus dem BNatSchG und muss auch ohne ein Bebauungsplanverfahren befolgt werden. Die Untersuchung von abzureißenden Gebäuden nach Gebäudebrütern und des Baumbestandes nach Baumbrütern erfolgt in Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens. Sie ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Stellungnahme: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. entnimmt der Begründung zum Bebauungsplan XVII-21, dass eine Anlage mit Stellplätzen vorgesehen ist. Aufgrund der Größe des Sportplatzareals ist es unabdingbar, die Stellplätze am Rand anzuordnen, so dass keine Vegetationsbestände beansprucht werden. Sollten mehr als acht Stellplätzte eingerichtet werden, ist die Festsetzung zu formulieren, dass je 4 Stellplätze ein einheimischer Laubbaum zu pflanzen ist. Abwägung: Auf dem Sportplatz wurden keine Stellplätze angelegt. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf enthält auch keine Flächen für Stellplätze. Demzufolge sind die Äußerungen nicht mehr aktuell. Ohne Stellplatzflächen kann auch keine Baumpflanzung zwecks Kompensation festgesetzt werden. Stellungnahme: Da in diesem Gebiet vermutlich viele nachtaktive Insekten vorkommen, muss eine entsprechende Außenbeleuchtung festgesetzt werden. Es wird die Verwendung von Natriumdampflampen mit Abschirmung gefordert, so dass das Spielfeld, die Wege, der Parkplatz usw. direkt ausgeleuchtet werden. Abwägung: Der § 9 des Baugesetzbuchs enthält einen abschließenden Katalog von Festsetzungen, die in einem Bebauungsplan möglich sind. Beleuchtungskörper fallen nicht darunter; die Festsetzungen sollen städtebaulich begründet sein. Mangels Festsetzungsfähigkeit kann der Forderung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. nicht entsprochen werden. Ergebnis: Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Plangrundlage und der textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden an die aktuelle Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Mit den jeweils aktuellen Fassungen wird das Planverfahren fortgesetzt.
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