Drucksache - DS/1712/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht Wohnungslose in leistungsrechtlicher Zuständigkeit des Bezirks besser vor Obdachlosigkeit zu schützen. Es möge dazu möglichst geeignetere Lösungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit finden, als Gutscheine für Hostels, Pensionen o. ä. Einrichtungen auszugeben. Solange das Bezirksamt Gutscheine ausgibt, möge es feste Platzkontingente mit registrierten, seriösen Betrieben im Bezirk, die Übernachtungsdienstleistungen im Rahmen der pro Person übernommenen Kosten anbieten, vereinbaren.
Zudem wird es ersucht die vertraglich vereinbarten Platzkontingente pauschal und fristgerecht zu bezahlen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht in Zusammenarbeit mit dem LAGeSo eine interne Datenbank aufzubauen, um alle Informationen über illegale Unterkünfte zu sammeln.
Es wird auch ersucht, sich mit dem LAGeSo und den anderen Bezirken auf eine einheitliche Höhe zur Kostenübernahme einer Unterbringung in Übernachtungsbetrieben zu einigen.
Begründung: Zur Begründung wird auf die Pressemitteilung Gutscheinsystem des LAGeSo für Flüchtlinge macht skrupellose „Hostelbetreiber“ reich – Bezirk Mitte geht neue Wege des Stadtrats für Soziales und Bürgerdienste in Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, vom 30.07.15 verwiesen. Das Vorgehen der Bezirke in der Sache sollte einheitlich sein. Auch Lichtenberg stellt, sofern kein Platz in einer Notunterkunft vermittelt werden kann, Gutscheine unter dem vom LAGeSo pro Person und Nacht gezahlten Betrag aus. Eine auf unterschiedlicher Verwaltungspraxis beruhende ungleiche Konkurrenz unter staatlicher Unterstützung bedürftigen Menschen um Übernachtungsplätze in Hostels, Pensionen o. ä. Einrichtungen sollte vermieden werden. Das Bezirksamt hat rechtlich eine Unterbringungsverpflichtung für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, die sich an das Amt für Soziales wenden, u. a. für Asylberechtigte und nachziehende Familienangehörige. Mit einem festen Platzkontingent in seriösen Übernachtungsbetrieben kann der Verpflichtung geeigneter nachgekommen werden, als wenn den Hilfe Suchenden mit einem Blatt Papier zur Kostenübernahme die Suche nach einem Übernachtungsplatz selbst überlassen bleibt.
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