Drucksache - DS/1712/VII  

 
 
Betreff: Mit festen Platzkontingenten Obdachlosigkeit vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
20.10.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
17.11.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
15.12.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
19.01.2016 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Wohnungslose in leistungsrechtlicher Zuständigkeit des Bezirks besser vor Obdachlosigkeit zu schützen. Es möge dazu möglichst geeignetere Lösungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit finden, als Gutscheine für Hostels, Pensionen o. ä. Einrichtungen auszugeben. Solange das Bezirksamt Gutscheine ausgibt, möge es feste Platzkontingente mit registrierten, seriösen Betrieben im Bezirk, die Übernachtungsdienstleistungen im Rahmen der pro Person übernommenen Kosten anbieten, vereinbaren.

 

Zudem wird es ersucht die vertraglich vereinbarten Platzkontingente pauschal und fristgerecht zu bezahlen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht in Zusammenarbeit mit dem LAGeSo eine interne Datenbank aufzubauen, um alle Informationen über illegale Unterkünfte zu sammeln.

 

Es wird auch ersucht, sich mit dem LAGeSo und den anderen Bezirken auf eine einheitliche Höhe zur Kostenübernahme einer Unterbringung in Übernachtungsbetrieben zu einigen. 

 

Begründung:

Zur Begründung wird auf die Pressemitteilung Gutscheinsystem des LAGeSo für Flüchtlinge macht skrupellose „Hostelbetreiber“ reich – Bezirk Mitte geht neue Wege des Stadtrats für Soziales und Bürgerdienste in Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, vom 30.07.15 verwiesen. Das Vorgehen der Bezirke in der Sache sollte einheitlich sein.

Auch Lichtenberg stellt, sofern kein Platz in einer Notunterkunft vermittelt werden kann, Gutscheine unter dem vom LAGeSo pro Person und Nacht gezahlten Betrag aus. Eine auf unterschiedlicher Verwaltungspraxis beruhende ungleiche Konkurrenz unter staatlicher Unterstützung bedürftigen Menschen um Übernachtungsplätze in Hostels, Pensionen o. ä. Einrichtungen sollte vermieden werden.

Das Bezirksamt hat rechtlich eine Unterbringungsverpflichtung für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, die sich an das Amt für Soziales wenden, u. a. für Asylberechtigte und nachziehende Familienangehörige. Mit einem festen Platzkontingent in seriösen Übernachtungsbetrieben kann der Verpflichtung geeigneter nachgekommen werden, als wenn den Hilfe Suchenden mit einem Blatt Papier zur Kostenübernahme die Suche nach einem Übernachtungsplatz selbst überlassen bleibt.

 

 

 
 

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