Drucksache - DS/1704/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Begründung:
Es wurden in Abstimmung mit den Fachämtern dringend umzusetzende Maßnahmen der baulichen Unterhaltung herausgearbeitet sowie die normalen laufenden Ausgaben für Wartung und Gefahrenabwehr berücksichtigt.
Grundlage ist die A02-Zumessung gem. Leitlinie der Senatsverwaltung für Finanzen, unter Abzug des A02-Ansatzes für das Schul- und Sportamt (Kapitel 3700 und 3715).
A02 Leitlinie 5.232 T€ davon Schule 3.882 T€ davon Sport 363 T€
verbleiben 987 T€
Abzüglich der notwendigen Ausgaben für die laufende bauliche Unterhaltung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Gefahrenabwehr - einschließlich Wartung - stehen für die OE (außer Schule und Sport) in 2016 und 2017 Mittel in Höhe von je 453 T€ im Titel 51900 für konkrete Maßnahmen zur Verfügung.
Für die Verwendung ist folgende Prioritätensetzung vorgesehen:
2016
2017
Grundlage für die Festlegung der Prioritäten sind die fachlichen Anforderungen der Ämter sowie der bauliche Zustand der Gebäude bzw. Gebäudeteile und die sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten.
Darüber hinaus werden für das Kapitel 4510 – Finanzvermögen im Titel 51900 Mittel in Höhe von 50 T€ vorgesehen. Die Bereitstellung von Mitteln für die laufende Unterhaltung ist insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich. |
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