Drucksache - DS/1696/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-87 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: KGA "Feldtmannsburg Bezirk II"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-87

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)      entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-87 für das Gelände der Kleingartenanlage
„Feldtmannsburg Bezirk II“ und einen Abschnitt der Feldtmannstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 


              Anlage 1

umlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-87

für das Gelände der KGA „Feldtmannsburg Bezirk II“
und einen Abschnitt der Feldtmannstraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

Geltungsbereich

 

Ausschnitt aus der K5 (1 : 5.000 im Original)

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“

 

 
 

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