Drucksache - DS/1695/VII  

 
 
Betreff: Neuregelung Jubiläen im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Veranstaltungen und Feste zu Jubiläen der Lichtenberger Kieze, Dörfer und Stadtteile sollen künftig vom Bezirksamt unterstützt werden, wenn das Jubiläumsjahr durch den Faktor 25 teilbar ist oder aber bei gleichen Ziffern im Jubiläumsjahr ab dem 100jährigen Jubiläum (z. B. 333 Jahre). Unterhalb von 25 Jahren ist einmalig eine Unterstützung für eine Jubiläumsfeier/-veranstaltung möglich. Zwischen den durch das Bezirksamt geförderten Jubiläumsveranstaltungen soll mindestens 5 Jahre zeitlicher Abstand liegen.

 

Das Bezirksamt unterstützt das Begehen von Jubiläen vor allem dann, wenn eine Initiative aus der Anwohnerschaft oder des Gemeinwesens mit diesem Anliegen an das Bezirksamt herantritt. Die Höhe und Art der Unterstützung soll sich an der Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner des jeweiligen Gebietes orientieren.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk Lichtenberg besteht aus vielfältigen Kiezen, Dörfern und Stadtteilen mit unterschiedlicher Kultur und Historie, die eine Würdigung zu besonderen Jubiläen verdient haben. Dies möchte das Bezirksamt fördern und die dort lebenden Anwohnerinnen und Anwohner bei der Veranstaltung solcher Jubiläumsfeste unterstützen. Damit dies für alle gleichermaßen ermöglicht werden kann, bedarf es einer grundsätzlichen Verständigung mittels Rahmenregelung, die eine diesbezügliche Transparenz gewährleistet.

 

 
 

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