Drucksache - DS/1693/VII  

 
 
Betreff: Personelle Voraussetzungen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung im Jugendamt schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE JHA PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und über den RdB dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der "Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Jugendämter" durch Erhöhung der Stellenzuweisung für die bezirklichen Jugendämter in den Haushaltsberatungen 2016/2017 berücksichtigt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Zur Umsetzung der Drucksache hat das Bezirksamt eine Vorlage in den Rat der Bürgermeister eingebracht. Dieser hat daraufhin am 19.11.2015 folgendes beschlossen:

 

„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die Ergebnisse des Projektes "Maßnahmeplanung für eine nachhaltige Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter" anzuerkennen und dadurch zu berücksichtigen, dass der daraus resultierende zusätzliche Personalbedarf der Jugendämter durch entsprechende zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcenbereitstellung für die Bezirke gedeckt wird.

 

Darüber hinausgehende Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung/Fallzahlensteigerungen auf die Jugendämter sind im Rahmen des Prozesses Wachsende Stadt zu berücksichtigen.“ (RdB-Vorlage Nr. R-763/2015)

 

Eine Antwort der zuständigen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Finanzen steht bislang aus.

 

Davon unabhängig hat das Lichtenberger Jugendamt aus verschiedenen Beschlüssen auf Landes- und Bezirksebene bereits zusätzliche Vollzeitäquivalente (VzÄ) erhalten bzw. wird diese voraussichtlich erhalten Die Auswahl- und Einstellungsverfahren erfolgen sukzessive.

 

  • In den Vorjahren gab es jeweils ein VzÄ für die neu hinzugekommenen Aufgaben Netzwerk frühe Hilfe und Betreuungsgeld
  • 2 VzÄ für die neue Jugendberufsagentur
  • 5,7 VzÄ als Ergebnis der Arbeitsgruppe wachsende Stadt
  • 7 VzÄ zur Abfederung des durch die zu uns geflüchteten Menschen zusätzlich entstehenden Arbeitsaufkommens
  • 2 VzÄ aus der Zielvereinbarung zwischen Senat und Bezirk zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung

 

Im Rahmen der Haushalts-Planaufstellung 2016/17 wurde für das Jugendamt außerdem vereinbart, dass der Abbau von 8 VzÄ zurückgestellt wurde.

 

Außerdem gilt die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2016/17 beschlossene Regelung, Doppelbesetzungen für Elternzeitvertretungen und Langzeiterkrankungen zuzulassen, auch für das Jugendamt. Hieraus ergeben sich ebenfalls vorübergehende VzÄ-Erhöhungen, die sich nicht im Voraus beziffern lassen.

 

Dennoch bleibt die Situation, dass sich aus der Umsetzung von Fallzahlobergrenzen gemäß „Maßnahmeplanung“ weiterer Personalmehrbedarf für alle Berliner Jugendämter ergeben würde. Dafür gibt es bislang keine entsprechenden Entscheidungen der SenFin.

 

Das Bezirksamt wird die Bezirksverordneten informieren, wenn eine Antwort des Senates auf den Beschluss des Rates der Bürgermeister vorliegt.

 
 

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