Drucksache - DS/1693/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und über den RdB dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der "Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Jugendämter" durch Erhöhung der Stellenzuweisung für die bezirklichen Jugendämter in den Haushaltsberatungen 2016/2017 berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zur Umsetzung der Drucksache hat das Bezirksamt eine Vorlage in den Rat der Bürgermeister eingebracht. Dieser hat daraufhin am 19.11.2015 folgendes beschlossen:
„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die Ergebnisse des Projektes "Maßnahmeplanung für eine nachhaltige Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter" anzuerkennen und dadurch zu berücksichtigen, dass der daraus resultierende zusätzliche Personalbedarf der Jugendämter durch entsprechende zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcenbereitstellung für die Bezirke gedeckt wird.
Darüber hinausgehende Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung/Fallzahlensteigerungen auf die Jugendämter sind im Rahmen des Prozesses Wachsende Stadt zu berücksichtigen.“ (RdB-Vorlage Nr. R-763/2015)
Eine Antwort der zuständigen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Finanzen steht bislang aus.
Davon unabhängig hat das Lichtenberger Jugendamt aus verschiedenen Beschlüssen auf Landes- und Bezirksebene bereits zusätzliche Vollzeitäquivalente (VzÄ) erhalten bzw. wird diese voraussichtlich erhalten Die Auswahl- und Einstellungsverfahren erfolgen sukzessive.
Im Rahmen der Haushalts-Planaufstellung 2016/17 wurde für das Jugendamt außerdem vereinbart, dass der Abbau von 8 VzÄ zurückgestellt wurde.
Außerdem gilt die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2016/17 beschlossene Regelung, Doppelbesetzungen für Elternzeitvertretungen und Langzeiterkrankungen zuzulassen, auch für das Jugendamt. Hieraus ergeben sich ebenfalls vorübergehende VzÄ-Erhöhungen, die sich nicht im Voraus beziffern lassen.
Dennoch bleibt die Situation, dass sich aus der Umsetzung von Fallzahlobergrenzen gemäß „Maßnahmeplanung“ weiterer Personalmehrbedarf für alle Berliner Jugendämter ergeben würde. Dafür gibt es bislang keine entsprechenden Entscheidungen der SenFin.
Das Bezirksamt wird die Bezirksverordneten informieren, wenn eine Antwort des Senates auf den Beschluss des Rates der Bürgermeister vorliegt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |