Drucksache - DS/1663/VII  

 
 
Betreff: Rattenbekämpfung am Anton-Saefkow-Platz
Status:öffentlichAktenzeichen:VzK (Abb.) in Zwb. umgewandelt 18.02.16
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
08.09.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht Anstrengungen zu unternehmen, um die Ratten am Anton-Saefkow-Platz zu bekämpfen. Neben der direkten Möglichkeit der Schädlingsbekämpfung sollen auch präventive Maßnahmen getroffen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 16.8.11 (GVBl Nr. 21, S. 440) hat der Pflichtige Rattenbefall unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (GA) anzuzeigen und eine Fachkraft mit der Bekämpfung (BK) zu beauftragen. Von Ratten können aufgrund ihrer Lebensweise verschiedene Krankheitserreger vor allem auf die Lebensmittel des Menschen übertragen werden, z.B. Salmonellen (Durchfallerkrankungen), Leptospiren (Weilsche Krankheit) und Toxoplasmen (Toxoplasmose). Labor- und Krankheitsmeldungen mit derartigem Zusammenhang liegen dem GA nicht vor. Auch an der Ausbreitung von Tierseuchen können Ratten beteiligt sein.

Das GA ermittelt das Ausmaß des Befalls sowie Sicherungsmängel und bestimmt eine Frist für die BK-Durchführung. Ggf. werden die Maßnahmen angeordnet. Das BK-Ergebnis wird nach Eingang der Abschlussbescheinigung kontrolliert.

Im Wohngebiet Anton-Saefkow-Platz/Fennpfuhl wurden im Jahr 2015 Ratten an den Standorten Anton-Saefkow-Platz 8-10 Müllstandsfläche und Außenbereich, Ufer-schung/ Brücke Turnhalle, 06/15 Springbrunnen und Weg/Uferbereich Seeterrassen angezeigt (4 Beschwerden/Anzeigen) und Maßnahmen durchgeführt.

Seit vielen Jahren wird immer wieder sporadisch Rattenbefall an verschiedenen Orten (Grünanlagen, Kita-Freifläche, Spielplatz, Sporthalle, Schwimmhalle, Wochenmarkt, LM-Verkaufsobjekt, Fennpfuhlbcken, Seeterrassen, Gemeindezentrum und Volkshochschule) angezeigt. Begünstigt wird der Befall durch eine Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten (dichte, ungepflegte Bepflanzung, Bodendecker, Betonhohlsteine, Uferböschung) und ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten (unsaubere Müllstandplätze, überfüllte Abfallbehälter, Imbissstände, AW-Kanalisation, massive Fütterung von Vögeln und Wildtieren durch Bürger-/innen/kein Fütterungsverbotsschild, Lebensmittel-Reste von Anglern), die Tilgung ist somit nur temporär. Die Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt, Tiefbauamt, Veterinär und Lebensmittelaufsicht, den Vermietern, den Nutzern und den Gewerbetreibenden wird bei aktuellem Befall realisiert und betrifft auch präventive Maßnahmen. Eine großflächige BK-Maßnahme war bislang nicht notwendig.

 

 
 

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