Drucksache - DS/1662/VII  

 
 
Betreff: Entwicklung der Wirtschaftsverkehre in der Vulkanstraße berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob auf der Vulkanstraße, aus Richtung Norden von der Landsberger Allee kommend, bei der Einfahrt zum Gewerbegebiet eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung im Bezirksamt eingegangen.

Darin wird mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten der Vulkanstraße die gewünschte Markierung einer separaten Linksabbiegespur ins Gewerbegebiet nicht ermöglichen würde. Die vom Bezirksamt alternativ vorgeschlagene Lichtzeichenanlage (LZA) würde durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) geprüft. Als Grundlage müsse allerdings eine aktuelle Verkehrserhebung beauftragt werden, infolgedessen von einer längeren Bearbeitungszeit auszugehen sei.

 

 

 

 
 

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