Drucksache - DS/1632/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird um Nachfolgendes ersucht, sofern das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließen sollte, dass durch die Neufinanzierung der Berliner Jugendarbeit eine Nachbudgetierung für diesen Bereich erfolgt:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zu 1. Die Verwaltung des Jugendamtes legte dem Jugendhilfeausschuss, in Vorbereitung seiner Sitzung am 06.10.2015, einen Vergabevorschlag für die Leistungsverträge für die Jahre 2016/17 vor. In diesem sind alle Jugendfreizeiteinrichtungen, die den Kriterien des Jugendfreizeitstättenberichts 2006 des Landes Berlin* entsprechen, mit der Mindestfinanzierungshöhe vorgeschlagen. Ausgenommen sind die über Landesmittel kofinanzierten Einrichtungen. Insgesamt wurde für 34 von 42 Einrichtungen eine Mindestfinanzierung vorgeschlagen.
Zu 2. Die Verwaltung des Jugendamtes hat für alle Einrichtungen und Projekte der Jugendarbeit eine pauschale Erhöhung von 8 Prozent vorgeschlagen. Diese Pauschale soll für die Anpassung der Betriebs- und Personalkostensteigerung eingesetzt werden.
Zu 3. Mit den unter 1. und 2. genannten Vorschlägen sind die zusätzlichen Mittel ausgeschöpft. Projekte der Jugendarbeit, die bisher keine Förderung erhalten haben, sind nicht an die Verwaltung des Jugendamtes herangetreten. In diesem Zusammenhang verweist das Bezirksamt zusätzlich auf den zukünftigen Innovationsfonds. Anträge auf Förderung neuer Angebote bezogen sich auf Jugendsozialarbeit (§ 13) sowie Familienförderung (§ 16 SGB VIII).
Begründung der Dringlichkeit: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 Beschlüsse zum Abschluss von Leistungsverträgen für die Jahre 2016 und 2017 gefasst, die die o. g. Vorgaben umsetzen. Das Bezirksamt wird dem entsprechend die Leistungsverträge ausfertigen. Dieser Sachstand war in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
* - Es wird offene Kinder- und Jugendarbeit angeboten. - Pädagogische Fachkräfte sind eingesetzt. - Mindestens eine pädagogische Fachkraft ist während der Öffnungszeit tatsächlich eingesetzt. - Die Einrichtung hat mindestens 4 Tage pro Woche geöffnet. - Die Einrichtung hat mindestens 20 Stunden in der Woche geöffnet. - Das Qualitätshandbuch der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen findet Anwendung.
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