Drucksache - DS/1629/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-65 VE - Festsetzung und Erklärung der Planreife
Arbeitstitel: Buchberger Straße 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 Geltungsbereich PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 Vermerk Planreife  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

das Bezirksamt hat beschlossen, dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Bau- und Gartenfachmarkts mit Stellplatzanlage“ vom 08.10.2014, zuletzt geändert am 28.04.2015 (160-2014-2686-L3), die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen.

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Vermerk zur Planreife

 

 

Begründung:

 

Im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-65 VE soll die Zulässigkeit des Bau- und Gartenfachmarkts gemäß § 33 Abs.1 BauGB ermöglicht werden.

 

Es liegt der Antrag auf Baugenehmigung „Neubau eines Bau- und Gartenfachmarkts mit Stellplatzanlage“ vom 08.10.2014, zuletzt geändert am 28.04.2015 (160-2014-2686-L3) vor.

 

Die Zulässigkeitskriterien gemäß § 33 Abs.1 BauGB sind erfüllt.

 

Über die Absicht von § 33 Abs.1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung (Planreifeerklärung) Gebrauch zu machen, ist die zuständige Senatsverwaltung zu unterrichten.

 

 
 

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