Drucksache - DS/1614/VII  

 
 
Betreff: Öffentliche Wasserpumpen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Orte im Bezirk zu benennen, die für die Errichtung öffentlicher Wasserpumpen aus fachlicher Sicht geeignet sind und darzulegen, welche Kosten eine Installation und deren Pflege nach sich ziehen würde.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Bezirk Lichtenberg befinden sich derzeitig 90 funktionsfähige Brunnen, die der Trinkwassernotversorgung dienen.

Zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten hält die Bundesregierung rund 5.200 Trinkwassernotbrunnen nach dem Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) vor. Sie sind in Großstädten und Ballungsgebieten an zentralen Stellen, wie z. B. Schulen, errichtet, vollkommen autark von der öffentlichen Wasserversorgung und fördern im Bedarfsfall trinkbares Wasser aus den oberen Grundwasserstockwerken.

 

Regelmäßige Pumptests und Wasseranalysen stellen die Leistungsfähigkeit sowie die Wasserqualität der leitungsunabhängigen Brunnen sicher. Das geförderte Wasser wird im Bedarfsfall am Brunnen direkt an die Bevölkerung abgegeben und kann über einen Zeitraum von 14 Tagen ohne Bedenken als Trinkwasser genutzt werden. Die vom Bund errichteten Brunnen werden von den Kommunen betriebsfähig gehalten und jährlich auf ihre Funktion überprüft.

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Aufsichtsbehörde finanziert den Bau und die Erhaltung der Brunnenanlagen und überwacht deren Einsatzfähigkeit.

 

Da die bereitgestellten Mittel durch den Bund für die Trinkwassernotbrunnen in den zurückliegenden Jahren nicht ausreichend sind, wird die Überprüfung und Unterhaltung auch aus dem Bezirkshaushalt finanziert.

 

Nach dem Wassersicherstellungsgesetz ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung VIII D für die Planung der Trinkwassernotbrunnen zuständig. Daher sieht sich der Bezirk nicht in der Lage, Standorte für Brunnen zu benennen.

 

Die Kosten je Brunnen werden hier kurz skizziert:

 

Kosten für Brunnenneubau:                                                                                     15.000 bis 25.000 Euro

Frühjahrs- und Herbstkontrolle:                                                                       38 Euro

Reparaturkosten (in Abhängigkeit von Lage und Zerstörungsgrad):              850 bis 4.760 Euro

chemische und bakteriellen Laboruntersuchungen:                                           400 Euro

 

 
 

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