Drucksache - DS/1593/VII  

 
 
Betreff: Verkehrsplanung TVN aktualisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
23.06.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, weiter alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Ortsumfahrung Malchow kurzfristig in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. Sobald dies erfolgt ist, wird das Bezirksamt gebeten, die bisherige TVN Planung gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu aktualisieren. Dabei sind neue Planungen für eine bezirkliche Entwicklung (Wohnraum, Gewerbe, Mischgebiete) unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen vorzunehmen und mit der BVV zu diskutieren.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass die Ortsumfahrung Malchow einer Planfeststellung unterliegt. Die notwendige Anmeldung für eine Ortsumfahrung solcher Art – hier als Bundesstraße unterliegt den jeweiligen Bundesländern. Unter anderem sieht das Berliner Straßengesetz vor, dass ein Vorhaben solcher Größenordnung von der zuständigen Hauptverwaltung einzuleiten und zu begleiten ist. Durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist das Vorhaben bereits beim Bund angemeldet und als „Neues Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Entwurf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) enthalten. Der Entwurf wird derzeitig noch in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages diskutiert. Ein Beschluss dazu ist nach aktueller Einschätzung im nächsten Jahr zu erwarten.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt grundsätzlich das Anliegen und hat sich bereits an die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und für das Vorhaben geworben. Bei allen zu klärenden Punkten wird sich das Bezirksamt konstruktiv und in den vorgegebenen Fristen beteiligen.

 

 
 

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