Drucksache - DS/1567/VII
Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1567/VII:
Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass junge Geflüchtete beschult werden, auch wenn sie volljährig sind und sich noch im Asylverfahren befinden. Auch soll diesen der schnelle Zugang zur schulischen Berufsausbildung und zur Einstiegsqualifizierung ermöglicht werden, sobald den jungen Geflüchteten eine Ausbildung erlaubt ist.
Begründung: Damit eine schnelle Integration der Geflüchteten ermöglicht wird, ist die schulische Ausbildung und die Einstiegsqualifizierung entsprechend den Bedarfen von Geflüchteten zu gestalten. Auch muss der Senat dafür sorgen, dass junge Geflüchtete unmittelbar nach Asylantragsstellung über schulische Möglichkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten informiert werden. Viele junge Geflüchtete konnten aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland und aufgrund der langen Flucht ihre Schulausbildung nicht beenden. Wegen der langen Flucht kommen sie oft erst nach der Vollendung ihres 18. Lebensjahrs in Deutschland an. Deshalb sollte es auch jungen volljährigen Geflüchteten ermöglicht werden, einen Schulabschluss zu absolvieren. Nachdem der Bundesgesetzgeber im vergangenen Jahr die Frist, nach der Asylbewerber eine Ausbildung beginnen dürfen, auf drei Monate nach Asylantragsstellung herab gesetzt hat, müssen nun die Angebote der schulischen Berufsausbildung und die Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen so weiterentwickelt werden, dass insbesondere junge Geflüchtete möglichst schnell tatsächlich in Ausbildung gelangen können. Eine schnelle Qualifizierung von jungen Geflüchteten ist auch im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0 |
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